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Auflagen gegen Sicherheit der Passanten

Ortschaftsrat Büchenbronn verabschiedete aussichtslosen Antrag

(11.11.2000) jaso. "An diesem Knochen nagen wir schon fast zehn Jahre". Ständig gab es in Büch-enbronn ein Vor und Zurück um die Realisierung des Seniorenzentrums an der Siedlungsstraße. Jetzt, erklärte Ortsvorsteher Walter Rittmann am Dienstagabend auf der Sitzung des Ortschaftsrats, sei der Betrei-ber gefunden und die Einigungen mit den privaten Grundstückseigentümern stünden kurz bevor oder seien bereits unter Dach und Fach.

Das daraufhin einstimmige "Ja" des Grem-iums bringt ein Projekt auf den Weg, das 74 Pflegeplätze und 24 betreute Wohn-ungen für ältere Menschen bieten wird. Im "Gemeinschaftshaus" werden Therapieräume, Arztpraxen und eine auch für die Öffent-lichkeit geöffnete Cafeteria untergebracht - alles in der Nähe des Waldrands: "Damit bietet sich eine Alternative zu den Alten-heimen in der lauten Innenstadt", schätzte die stv. Leiterin des Planungsamts, Geerten Kück, die ruhige Lage des Gebäudekomplexes. Vor Lärm durch den benachbarten Sportplatz oder Veranstaltungen in der Bergdorfhalle schütze ein Lärmschutzwall rund um das Are-al. Der Gemeinderat werde, wagte Rittmann die Prognose, das Projekt in seiner Sitzung am 19. Dezember ebenfalls befürworten.

Auf ein negatives Resultat hingegen lau-fen die Bemühungen der Ortschaftsräte hin-aus, eine Verkehrsinsel auf der Pforzheimer Straße zwischen Anwaltsstraße und Rathaus genehmigt zu bekommen. Bedarf wäre da: Vie-le Büchenbronner müssten die Straßenseite in gefährlicher Weise wechseln. Eine Insel böte dabei mehr Sicherheit und verlangsame zudem den viel zu schnellen Durchgangsver-kehr. Doch jene Interessen scheitern bis-lang an den bürokratischen, paradoxen Auflagen: Passanten müssen 40 Meter Sicht in die Richtung haben, aus der ein Auto kommen könnte. Sei dies - wie in der Biegung der Pforzheimer Straße - nicht der Fall, dürfe auch keine Insel gebaut werden. Ein 40-km/h-Tempolimit und die damit verringerte Anforderung an die Übersichtlichkeit der Straße verböte die Gesetzeslage, erklärte Edgar Theurer vom Tiefbauamt die Argumente des Ordnungsamts. Dessen Vertreter war zur Sitzung nicht erschienen.

Weiter Richtung Pforzheim, und damit näh-er dem Füßgängerverkehr, könnte die Insel auch nicht gebaut werden, weil der Bus dann nicht aus der Anwaltsstraße fahren könnte. Beratungsergebnis: Trotz der zu erwartenden Ablehnung verabschiedete man einstimmig den Antrag auf ein Tempolimit von 40 km/h und eine Verkehrsinsel, die abseits des eigent-lichen Bedarfs liege, so Rittman. "Das Ord-nungsamt soll uns das Gesetz vorlegen, das alles Vernünftige verbietet. Wir werden sehen, wie weit wir kommen".

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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