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Hassliebespaar führte Rosenkrieg ohne Rosen

Verhandlung gegen 43-jährigen Bühnenarbeiter, der seiner Ehefrau ein Auge ausgestochen hat, wurde gestern fortgesetzt / Urteil am Dienstag / Opfer: "Ich habe Dir doch verziehen!"

(19.01.2007) jaso. Sie liebten und sie schlugen sich. Das schien das Liebesmotto einer 47-jährigen Frau und eines 43 Jahre alten Bühnenarbeiters zu sein, die sich gestern zum dritten Mal vor Gericht trafen. Der Mann wird angeklagt, seiner Ehefrau nur vier Tage nach der Hochzeit Ende Juli 2005 die Metallstange eines Sonnenschirms in ihr linkes Auge gerammmt zu haben (wir berichteten). Trotzdem wurde die Beziehung immer wieder fortgesetzt. Gestern wendete sich der Angeklagte in Verhandlungspausen wieder seiner Frau zärtlich zu. Die bereits eingeleitete Scheidung wurde wieder ausgesetzt.

Am dritten Verhandlungstag stand vor allem der gesundheitliche Zustand der Geschädigten im Verhandlungsmittelpunkt. Dabei musste das Opfer auf Wunsch von Richter Karl-Michael Walz auch das Pflaster vom Auge ziehen, mit dem sie es kaschieren mochte. Durch mehrere Frakturen rutschte der Augapfel beim Angriff weit in das Kopfinnere. Das Augenlid zu bewegen oder das Auge an sich zu bewegen, sei nicht mehr möglich. Eine medizinische Reparatur käme aufgrund des hohen Risikos nicht in Frage, bestätigte eine Gerichtsmedizinerin. Bei der Inaugenscheinnahme der Verletzung durch eine Amtsärztin im Gerichtssaal gab sich die Frau sehr unwillig: „Bin ich jetzt endlich blamiert?“

Im Gegensatz zum ersten Verhandlungstag, an dem der Angeklagte sich gegenüber dem Gericht in Schweigen hüllte, seiner Frau aber danach drohte, sie werde auch ihr zweites Auge verlieren, wenn sie vor Gericht aussage, zeigte er sich gestern vor Gericht entschuldigend: „Ich wollte einfach nur schlafen gehen, aber sie hat die Wohnungstüre von innen verriegelt.“ Nachdem er damals die Tür mit Gewalt öffnete, habe er seine Frau auf dem Balkon kauernd vorgefunden. „Und da stand dieser verfluchte Schirm. Drei, vier Mal habe ich sie verwischt. Ich war in Rage. Es ist aus mir rausgebrochen.“ An Silvester habe er sie nur geohrfeigt. Richter Walz stellte die Gegenfrage mit Blick auf den medizinischen Befund der Ehefrau: „Wie kriegt man von einer Ohrfeige multible, also mehrfache Prellungen?“ Der Angeklagte schwieg. Zum Zeitpunkt der Taten hatte er mindestens um die 2,7 Promille, vielleicht sogar 5,4 Promille gehabt.

„Der Begriff der Hassliebe war nie so zutreffend wie in diesem Fall,“ eröffnete Staatsanwalt Marc Wagner sein Plädoyer und forderte zwei Jahre, neun Monate Freiheitsstrafe. Als „Rosenkrieg, bei dem die Rosen fehlen“ bezeichnete die Verteidigung die Beziehung und hofft auf Bewärhungsstrafe. „Ich will das wieder gut machen. Lassen Sie mich weiterarbeiten,“ richtete sich der Angeklagte an das Schöffengericht. „Im Gefängnis kann ich ihr nicht helfen.“ Am Dienstag fällt das Urteil.

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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