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Interessante Ansätze retteten Angeklagte nicht

Am dritten Verhandlungstag wurden drei Schläger zu 18 und 14 Monaten auf Bewährung verurteilt

(17.01.2007) jaso. Um das Zünglein an der Waage der Justitia in die richtige Richtung zu bugsieren, kommen Verteidiger oftmals auf interessante Ansätze. So auch gestern Nachmittag, als vor dem Amtsgericht unter Polizeischutz die schwere Prügelei vor einer Diskothek auf der Wilferdinger Höhe Anfang April 2006 ihren dritten Verhandlungstag fand (wir berichteten). Zur Entlastung der drei Angeklagten, die einen Gast und dessen Bruder brutal zusammengeschlagen haben sollen, tischte die Verteidigung etwa „Beweisfotos“ auf, auf denen Gäste des Etablissements abgelichtet waren. Die Fotos sollten belegen, so wörtlich, „dass die Mehrheit der Gäste kahlköpfig ist“. Der Geschädigte habe schließlich in einer Aussage einen der Täter nur wegen seiner Glatze wiedererkannt.

Außerdem verfügte einer der Angeklagten über ein Attest. Darin sei beschrieben, dass der Angeklagte auf Grund eines Kreuzbandrisses nicht in der Lage gewesen wäre, seinem 20 Zentimeter größeren Opfer ins Gesicht treten zu können. Könnte ja sein. Nur war das Attest aus dem Jahr zuvor und der Angeklagte am Tattag bereits seit mehreren Monaten wieder vollkommen genesen.

Nichtsdestotrotz ließ das Gericht innerhalb der Beweisaufnahme auch einen Rechtsmediziner der Universität Heidelberg allerhand Verrenkungen machen, mit denen er anschaulich anhand des eigenen Körperbaus untermauern konnte, dass nicht die Verfassung des Knies, sondern die der Hüfte für die Möglichkeit eines Fußtritts mit Ziel Gesicht in ein Meter 90 Höhe ausschlaggebend sei. Makaber schien die Kritik von einem der drei Verteidiger, der Geschädigte habe gegenüber Polizeibeamten kurz nach der Gewalttat keine Aussage getätigt. Das mag damit zusammengehangen haben, dass bei dem 27-jährigen Opfer eine „Abtrennung des zahntragenden Oberkiefers“ vorlag - neben Jochbein- und Mittelgesichtsknochenbrüchen. „Mir hingen die Zähne im Mund vom Gaumen herunter,“ erklärte sich der betroffene, dessen Ober- und Unterkiefer seit dem Vorfall nicht mehr parallel verlaufen. Damit das Gebiss wieder schließe, werde man noch Zähne abschleifen müssen.

Richterin Stephanie Gauß schenkte der Staatsanwältin Sigrid Micol und den belastenden Aussagen der Nebenkläger Glauben und verurteilte die drei Angeklagten zu 18 und 14 Monaten auf Bewährung. „Die Tat war so wie in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beschrieben,“ so Gauß in der Urteilsbegründung. Keine Zeugenaussagen der Verteidigung hätten schlüssig die Ausführungen der Opfer widerlegt. 9 000 Euro Schmerzensgeld sprach sie dem Opfer zu, 900 Euro dessen Bruder, der mit Prellungen und lädiertem Ellbogen die Konfrontation überstanden hatte.

Unklar blieb, warum es zu der Prügelei mit schweren Körperverletzung überhaupt gekommen war. Von Seiten der Angeklagten kam da nichts, schließlich hätten sie die Tat so gestanden. Die Opfer erinnerten sich an eine verbale Auseinandersetzung auf der Toilette mit einem Mann. Plötzlich sei er umringt worden.

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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