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Kisch, kisch! Kusch, Kusch? Und eine kleine Killerbestie?

Prozess gegen leinenfaule Hundehalterin führte zur Verurteilung

(18.01.2007) jaso. Ein ungewöhnliches Bild bot sich gestern Vormittag in Saal 312 des Amtsgerichts: Auf der Anklagebank nahm eine 30-jährige Frau Platz. Und ein Hund. Dem ermahnenden Hinweis des Richters Oliver Weik, Hunde hätten aus dem Gerichtsgebäude draußen zu bleiben, entgegnete die Angeklagte, sie wolle nur die Unschuldigkeit ihres Tieres untermauern. „Also gut, er wird als Augenscheinsobjekt aufgenommen,“ erkannte Weik an und eröffnete die Verhandlung. Die Anklage: Der Hund hatte im Juli vorigen Jahres einen vierjährigen Jungen auf einem Spielplatz ins Knie gebissen. Zum Tatzeitpunkt verbrachte die angeklagte Hundebesitzerin Einkaufstüten in die gemeinschaftlich Wohnung. Als das Kind schrie, habe auch die Hundebesitzerin geschrieen: „Halt’s Maul!“ Die Angeklagte verneinte das und erklärte sich die Attacke ihres Hundes vielmehr als Reaktion auf eine Abwehrbewegung einer der Mütter, die die Kinder auf dem Spielplatz betreut hatten.

Nun war der Hund nicht angeleint, auf dem Spielplatz hatte er nach Gesetz nichts zu suchen und kleine Kinder beißen ist auch nicht fein. Jedoch handelt es sich bei dem befellten Täter um keinen meterhohen Kampfhund, sondern um einen Chihuahua. Jede gewöhnliche Hauskatze ist größer als er; der Aktenordner zur Verhandlung würde ihn im Umfallen erschlagen; überraschend auch, dass das Mäulchen des Hundes, das von seinen Ausmaßen mit Daumen und Zeigefinger eines Mannes zu vergleichen ist und dessen Zähne - gerademal ein, zwei Millimeter groß - dem Kind eine drei Millimeter große Bisswunde zufügten. Aber vielleicht sah die Minibestie gerade in diesem Moment, als der kleine Junge angsterfüllt vor ihm davonlief, die nicht mehr wiederkehrende Chance, aus dem Schatten von Doggen und Schäferhunden herauszutreten?

Godzilla (Name geändert) verfolgte die Verhandlung gelassen auf dem Schoß seiner Herrin - auch bei der Gegenüberstellung mit dem Opfer, dass sich seit der Bissattacke in therapeutischer Behandlung befindet: Als der türkische Junge auf die Frage, welcher Hund ihn gebissen habe, stillschweigend mit dem Finger auf die Anklagebank zeigte, gähnte der Scheinheilige herzhaft. Weitaus weniger gelassen die Angeklagte: Mit mehreren Tränenausbrüchen verlieh sie ihren Unschuldigkeitsbekundungen Nachdruck, auch als mehrere Zeugenaussagen die Anklage bestätigten. „Er hat noch nie ohne Grund gebissen. Erst als ihn eine der Frauen mit ,Kisch! Kisch!’ verscheuchen wollte,“ so die sich selbst verteidigende Angeklagte.

„Kisch, kisch?“ Richter und Staatsanwalt Stefan Braun wurden hellhörig. Die türkische Übersetzerin wurde gefragt, was das bedeute. „Das ist Türkisch für ‚Kusch, Kusch’“, erklärte diese. Woher sollte die aus Lettland stammende Angeklagte wissen, dass auf Türkisch ein Hund anders verscheucht würde als auf Deutsch? Waren die Zeugenaussagen wirklich nur ein Angriff der Nachbarn, wie es die Angeklagte erklärte? War das die Wende in diesem Prozess? Schließlich werde ihr 13-jähriger Sohn ständig von den Kindern der Familie in den Bauch geschlagen. Drei Anzeigen habe sie deshalb schon gestellt. Das würde auch erklären, warum sie sich bei den Eltern des Opfers nicht entschuldigt habe.

Richter Oliver Weik ließ dies nicht gelten: „Sie haben den Biss und die Vorgeschichte dazu nicht mitbekommen. Die von Ihnen geschilderte Abwehrreaktion ist erst nach dem Biss erfolgt. Die Kinder haben durch ihr Weglaufen den Beutereiz des Hundes provoziert. Aber das ist eine typische Reaktion.“ Damit habe die Angeklagte rechnen müssen und trage daher die Konsequenzen: 25 Tagessätzen zu zehn Euro."

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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