Mehr Kopf und mehr Wahlen zur Miss und zum Mister Süddeutschland am Samstag in der Schlössle-Galerie
Früh übt sich...
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Säbelschwingender Maurer leugnete die TatAngeklagter wurde zu 55 Tagessätzen verurteilt(03.02.2007) jaso. „Ding, dong, wer steht da vor der Tür“ sang die österreichische Popband Erste Allgemeine Verunsicherung in einem ihrer letzten Hits. Sie sang aber auch einmal „Mister Meier, bitte sei mein Samurai“. Eine gefährliche Liason nahmen beide Titel an einem Sonntag im Oktober 2005, als ein 48 jähriger Mann von Klingelstreichen provoziert mit einer Art Säbel die Verfolgung der jungen Täter aufnahm. Wild fuchtelte er dabei vor einem 13 jährigen Schüler herum und polterte, er werde sie abstechen, hieß es bei der Verlesung des Strafbefehls. Zuvor hatte der Mann einem klingelnden Kind bereits einen Kopfstoß verpasst. Jetzt musste sich der Mann in einer Verhandlung des Amtsgerichts gestern Vormittag wegen Körperverletzung und Bedrohung verantworten. Der Angeklagte, der sich selbst verteidigte, bestreitete die Taten und erklärte sich die Anschuldigungen als abgesprochene Erfindungen der Schüler. Zwar habe er nach dem Dauerklingeln einen der Jugendlichen stellen können und ihn zurechtgewiesen. Weitere Gewaltanwendungen seien aber ausgeblieben. „Ich arbeite täglich 12 Stunden auf der Baustelle. Da will ich am Sonntag meine Ruhe.“ Tatsächlich habe er die Jugendlichen massiv angesprochen – „Ich bin vom Bau. Da ist man ab und zu grob. Wenn das mit dem Klingeln noch mal passiert, hau’ ich Euch auf die Hände.“ – von „die Hände abhacken“ oder „den Körper aufschlitzen“ sei aber nie die Rede gewesen. Ja, einen Schmiegel habe er bei sich getragen, weil er das Maurerwerkzeug gerade in die naheliegende Garage bringen wollte. Mehr aber auch nicht. Die Samuraischwerter und Säbel blieben im Wohnzimmer hängen. Trotzdem führte der Kontakt zwischen den Generationen zu einem großen Polizeiaufgebot. Die Kinder riefen nach den Morddrohungen des Angeklagten nämlich die Polizei. Erinnert an den Schwert-Amoklauf in einem Pforzheimer Versandhaus vor wenigen Jahren befürchteten die Beamten gleich das schlimmste. „Als der Notruf einging, hieß es, ein Mann läuft mit einem Säbel durch das Wohngebiet." Dementsprechend massiv wurde der vermeintliche Täter auch in seiner Wohnung gestellt. „Die haben mich aus der Wohung gezogen und an die Wand geklatscht. Als dann die Wohungstür zufiel, haben sie sie eingetreten, obwohl meine Frau noch drin war.“ Schwierig gestaltete sich die Zeugenvernehmung. Die Betroffenen waren sieben Kinder, zur Tat zwischen 12 und 14 Jahren alt. Sie erinnerten sich kaum noch an den genauen Tathergang. Mehrmals mussten die Polizeiprotokolle herangezogen werden. Das Gericht unter Vorsitz von Stephanie Gauß schenkte den Zeugen aber Glauben und teilte das Strafmaß im Plädoyer von Staatsanwalt Martin, den Angeklagten zu 55 Tagessätzen à 30 Euro zu verurteilen. Ganz abstreifen konnten die Kinder den Vorwurf des Angeklagten aber nicht, dass sie auf seine Kosten den Tathergang zugespitzt hatten. Aus dem „Hände abhacken“ wurde schnell ein „auf die Hände hauen“ – was der Angeklagte akzeptierte. „Willkommen im Neandertal“ sang die EAV auch mal." |
Im Magazin: Kisch, kisch! Kusch, Prozess gegen leinenfaule Hundehalterin führte zur Verurteilung
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