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Bilanz Datenschutz-Grundverordnung

Alleingelassen im Mappenwirrwarr

In Berlin treffen sich Fachleute zum 21. EUROFORUM Datenschutzkongress. Zweieinhalb Jahre nach Einführung ziehen sie eine Bilanz zur Datenschutz-Grundverordnung. Die Bilanz eines Handwerksbetriebs in Speyer sieht ernüchternd aus.

(05.10.2020) Soll ein eigens angefertigtes Möbel sich perfekt in das Raumgefühl seines zukünftigen Standortes einfügen, sind Fotos von ebendiesem Ort ein sehr gutes Hilfsmittel: Wie fällt das Tageslicht ein, steht das Unikat in optischer Konkurrenz zu einem Kaminofen, und auf welchem Boden wird es stehen – Teppich, Steinfließen oder Parkett? Inneneinrichter Günter Derwaritsch schießt solche Fotos, damit seine Möbelmanufaktur Kunden das perfekte Produkt liefert. Nur handelt es sich für ihn bei diesen Fotos seit gut zweieinhalb Jahren um eine heikle Sache.

Denn Ende Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Mit ihr sollen die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit vereinheitlicht und der Verbraucherschutz gestärkt werden. Ihre Vorgaben waren in weiten Teilen für deutsche Unternehmen nichts Neues: Die DS-GVO präzisierte meist bereits geltende Vorgaben. Zudem muss seitdem für jede Datennutzung in der Regel eine Einwilligungserklärung eingeholt werden; oder Handwerksbetriebe müssen dokumentieren, wie sie personenbezogene Daten verarbeiten.

Teure Kundenwünsche datenschutzrelevant?

Und da werden die Fotos von Günter Derwaritsch zum Problem: Alle Informationen, durch die auf irgendeine Art und Weise Rückschlüsse auf eine natürliche Person gezogen werden können, könnten als personenbezogene Daten verstanden werden. Somit müssen sie gemäß der Datenschutz-Grundverordnung datenschutzrechtlich abgesichert und dürfen nur den jeweils unbedingt erforderlichen Personen zugänglich gemacht werden. „Dasselbe gilt für Gegebenheiten beim Kunden wie eine Wendeltreppe oder Informationen über die Auftragskalkulation“, seufzt Derwaritsch. Nicht zu vergessen die Angaben über die Qualität des vom Kunden gewünschten Holzes: einfache Fichte? Oder doch Eiche aus einem 200 Jahre alten Weinfass? Diese Kaufentscheidung könnte doch Rückschlüsse beispielsweise auf die finanzielle Ausstattung der Kundschaft ermöglich.

Wie bei der Fertigung seiner Möbel wirkt Derwaritsch auch beim Datenschutz von Perfektionismus getrieben: Um die DS-GVO vollkommen korrekt zu erfüllen, lässt er seit ihrer Einführung Auftragsmappen zweiteilen. Obwohl nur vier Mitarbeiter in der Werkstatt arbeiten, erhalten die eigens für sie abgespeckte Auftragsunterlagen in der einen Papp-Mappe; alles Sensible bleibt in einer zweiten Mappe unter Verschluss. Beide Teile werden erst zur Lieferung wieder zusammengefügt. Handarbeit im Mappenwirrwarr. „Wir sind hier ein Kleinbetrieb und waren schon immer sehr sensibel, was Datenschutz angeht. Aber diese Arbeit ist für uns unnötig ohne Ende.“

„Verordnung praktisch nicht umsetzbar“

Ähnlich sehen das auch andere Unternehmer. Das geht aus einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom hervor, der mehr als 500 Unternehmen befragte. Demnach hat nur jedes fünfte Unternehmen die DS-GVO vollständig umgesetzt. „Die Datenschutz-Grundverordnung lässt sich nun einmal nicht wie ein Pflichtenheft abarbeiten“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. Durch unklare Vorschriften und zusätzliche Anforderungen der Datenschutzbehörden sei aus der Verordnung „ein Fass ohne Boden“ geworden. So sehen das auch 89 Prozent der befragten Unternehmen: Die Verordnung sei praktisch nicht vollständig umsetzbar.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber nennt die Verordnung zwar einen großen Erfolg, weil sie das Bewusstsein für Datenschutz geschärft habe. Er sieht aber auch Bedarf an mehr Hilfestellung für kleine und mittelgroße Unternehmen. Das sei Aufgabe der einzelnen Bundesländer: „Meine für die kleinen und mittelständischen Unternehmen – auch Vereine – zuständigen Landesdatenschutzkollegen sind teilweise massiv unterbesetzt. Hier müssten die Landesregierungen und Landesparlamente personell aufstocken. Jede Stelle, die man dort investiert, ist auch Wirtschaftsförderung.“

„Überbürokratisierte Verfahren“

Die käme bei Günter Derwaritsch gut an: Um Kundendatenschutz penibel zu gewährleisten, hat er bereits mehrere tausend Euro für externe Beratung und interne Schulungen ausgegeben. Und viel Lehrgeld bezahlt. Beispiel: Auch die Information über eine enge Treppe beim Kunden wurde als datenschutzrelevant eingestuft und erreichte deshalb die Werkstatt nicht. Das Liefer-Team musste wieder umkehren und den fertigen Schrank in zerlegbarer Ausführung erneut anliefern.

Ob jenes Foto übrigens hätte tatsächlich weggesperrt werden müssen? Da hegt Kelber seine Zweifel: „Wir erleben tatsächlich, dass Unternehmen von Beraterinnen und Beratern oder von übervorsichtigen Rechtsanwälten auch Verfahren aufs Auge gedrückt wurden, die völlig überflüssig und überbürokratisiert sind – und mit der Datenschutz-Grundverordnung überhaupt gar nichts zu tun haben.“

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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