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Mit nächtlichen Anrufen Opfer in Angst und Schrecken versetzt

Angeklagter gab sich als Gerichtsmediziner aus

(20.01.2000) jaso. Wenn die Angelegenheit für den unter Bewährung stehenden Angeklagten nicht schwere Folgen mitsichbringen würde, hätte man gestern in der Verhandlung des Amtsgerichts schmunzeln können. Denn über 30 Mal in vier Monaten rief der Angeklagte tief in der Nacht bei fernen Bekannten an, gab sich als Kripo-Kommissar oder Gerichtsmediziner aus und verlangte von den Angerufenen, sofort das Leichenschauhaus aufzusuchen. Ein Zettel mit ihrem Namen sei neben der stark verwesten Leiche gefunden worden, die Verschlafenen müssten sie sofort identifizieren. Die Opfer "wurden in Panik versetzt und geschockt, gerieten in Aufregung, bekamen Durchfall, mussten sogar zum Arzt," verlas Staatsanwalt Claudius Korch in der Anklage wegen Amtsanmaßung.

"Wieso das Ganze?" fragte Richterin Stephane Ambs den voll geständigen 28-jährigen Schlosser, der sich ohne Anwalt verteidigte. "Nach dem Verlust meiner Freundin griff ich ab und zu zum Alkohol. Ich sah einen Bericht über Gerichtsmedizin im Fernsehen - das hat mir imponiert. Und ich habe in meinem Leben nicht so viel erreicht." Die Auswahl seiner Opfer traf der junge Mann nach einem einfachen Schema: "Auf wen ich in meinem Bekanntenkreis neidisch war, oder hochgestochene Eltern, die rief ich an. Ich war eben durch den Alkohol enthemmt."

Promille war auch im Spiel, als er sich in einem Ettlinger Hotel einquartierte, nachts über 400 Mark vertelefonierte und morgens ohne die Rechnung zu begleichen nach Hause fuhr. "Ich war mit einer gut betuchten Freundin in einer Disco. ,Sie verließ mich dort, also sollte sie auch die Hotelrechnung zahlen', dachte ich mir, als ich von mehreren Whiskeys betrunken war." Jetzt befände er sich in psychologischer Behandlung, die ihm helfen soll, Ordnung in sein Leben zu bringen. Er sei auf dem Weg der Besserung. Der ihn behandelnde Psychologe könne dies nur bestätigen, wolle aber nicht zur Verhandlung kommen. "Er sagte, ich sei intelligent genug, meine Fortschritte selbst glaubhaft zu machen."

Sein Bewährungshelfer stellte den Vorbestraften aber ganz anders dar. "Er erzählt einem vieles glaubhaft. Nur - er spielt. Was man von ihm hört, muss man immer wieder hinterfragen. Er leidet unter narzistischer Persönlichkeitsstörung. Er merkt nicht, was andere fühlen, was sie erleiden. Das traurige daran: Es gibt keine Therapie. In 30 Jahren ist mir so was wie er nie untergekommen." Nun will das Gericht auch den Psychologen befragen und vertagte die Verhandlung auf den 11. April.

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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