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Justizminister Goll nennt "BILD"-Berichte absurd

(20.01.2000) Stuttgart Vehement kritisierte das baden-württembergische Justizministerium am 31. Januar die Berichterstattung der "BILD"-Zeitung. Die vier Artikel über die Unterbringung von Strafgefangenen in Stuttgart entbehrten, so Justizminister Ulrich Goll (FDP), jeglicher sachlicher Grundlage. "Durch Stimmungsmache auf Stammtischniveau wird absichtlich ein verzerrtes Bild des Strafvollzugs in Baden-Württemberg gezeichnet". Die "BILD"-Zeitung hatte Ende Januar in vier Ausgaben die Vollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim als "Luxus-Suiten" mit "fünf-Sterne-Komfort" bezeichnet.

"Jetzt reicht's!" prangte über der Mitteilung des Justizministeriums. Es sei Unsinn, so Goll, die Vollzugsanstalt aufgrund menschenwürdiger Unterbringung mit Luxushotels in Verbindung zu bringen. Für die Verpflegung eines Insassen stünden am Tag 4,69 Mark zur Verfügung. "Allein diese Zahl belegt die Absurdität dieser Darstellung. Gerade für einen gesellschaftlich so sensiblen Bereich wie das Gefängniswesen fordere ich die Einhaltung der journalistischen Grundtugend einer seriösen Recherche".

Als "nicht mehr hinnehmbar" bezeichnete Goll die Berichterstattung über die Unterbringung des mutmaßlichen RAF-Mitglieds Andrea Klump. "Die BILD-Zeitung versuchte damit, eine irreführende Verbindung zu der Unterbringung der terroristischen Gewalttäter in den 70-er Jahren herzustellen". Die Untersuchungsgefangene Klump sei in der Frauenabteilung untergebracht und nicht, wie "BILD" behauptet habe, im Sicherheitstrakt. Auch lebe sie nicht in zwei offenen Zellen, sondern in einer Gemeinschaftszelle mit wechselnden Zellengenossinnen. Gegen die 43-jährige Klump läuft zur Zeit der Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Die "BILD"-Zeitung hatte außerdem auch Golls Namen in die Berichterstattung verstrickt: 650 TV-Apparate mit Kabelanschluss und 33 Programmen habe Goll "abgesegnet". Das Blatt nannte in diesem Zusammenhang auch die Privatfirma "EWT-Communications" Augsburg, die von den Gefangenen für die Bereitstellung der TV-Verkabelung "rund 165 000 Mark im Jahr" erhalten würde. Dem trat Goll nicht entgegen.

Was die Bereitstellung von Zellen-Fernsehern mit 33 Programmen anbelangt, so kann sich Goll auf das Strafvollzugsgesetz berufen: Seit 1998 haben Gefangene einen gesetzlichen Anspruch auf einen Fernseher in Gemeinschaftsräumen. Gut die Hälfte der Programme sind ausländische Kanäle: In Stammheim sitzen Insassen aus mehr als 50 Nationen. Nur lebten die Strafgefangenen nach einem straffen Tagesablauf und, so Goll, neben der täglichen Pflichtaufgaben bliebe daher keine Zeit zum "Fernsehen rund um die Uhr"."

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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