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Nach seiner Attacke ließ er sein Opfer blutend zurück

Markenzeichen des Angeklagten: Kopfstöße

39-jähriger Türke verantwortete sich erneut wegen gefährlicher Körperverletzung

(00.08.2000) jaso. Der sechste Februar sollte eigentlich mit gemütlichen Abend in einem Tanzcafé am Leopoldplatz ausklingen. Man nippte an einem Gläschen Sekt, schwang das Tanzbein, lud einen jungen Mann zu sich an den Tisch. Mit dem unterhielt man sich gut, man scherzte, er forderte die Dame zum Tanz auf, sie willigte ein. Bis morgens um vier Uhr vergnügte man sich in dem Lokal, dann herrschte Aufbruchstimmung. Ein Taxi wurde gerufen und man verabschiedete sich.

Ludwig B. (Name geändert) ging dann mit seiner Freundin auf den Leopoldplatz unterhalb des Lokals. Sie wartete am Eingang, er überquerte die Straße, da beide nicht wussten, von welcher Seite das Taxi käme. Als er die Straße überquert hatte, rannte jene neue Café-Bekanntschaft auf ihn zu und versetzte ihm völlig unvermittelt einen Kopfschlag. Durch den Schlag schwer getroffen, fiel B. rücklings zu Boden und zog sich eine Gehirnerschütterung zu. Das war noch nicht genug: Der Fremde mit 1,2 Promille im Blut versetzte dem bewusstlosen Opfer Tritte an Kopf und Brust mit spitzen Cowboy-Stiefeln.

Jenes Schuhwerk thronte gestern auf dem Tisch des Amtsgerichts, vor Richter Joachim Schubart: "Es ist eine in hohem Maße unerfreuliche Sache, die wir hier zu verhandeln haben." Angeklagt: Der 39-jährige Türke, der nach seiner Attacke vor schreienden Passantinnen Reißaus genommen hatte und das Opfer blutend zurückließ. Eine Woche Krankenhausaufenthalt - aber mit dem Leben davon gekommen.

"Ihr Vorgehen war so mies, dass wir jetzt sogar die Grabstelle des Opfers aufsuchen hätten können", versuchte Schubart dem Angeklagten einzubläuen. Doch er ahnte wohl, den hitzigen Charakter des Angeklagten nicht ändern zu können. Denn bereits drei Mal war der arbeitslose Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden - zuletzt im November 1999. Erst im Mai trat er seine einjährige Haftstrafe an. Bei jeder unvermittelten Gewalttat versetzte er seinen Gegnern grundlos Kopfstöße, schlug mit seiner Stirn auf den Kopf des anderen. "Ihr Markenzeichen sind Kopfstöße. Sie sollten wertvollere Dinge mit ihrem Kopf anstellen". Schubart sah keinen einzigen mildernden Umstand - höchstens, dass der geschiedene Angeklagte zur Tatzeit ein Singledasein fristete und eventuell sein Opfer beneidete. Auch zeigte sich der Angeklagte nicht geständig. Das Urteil: Zwei Jahre Haft. Mit der erneuten Verurteilung wird nun das Ausländeramt auf den türkischen Staatsbürger aufmerksam. Ihm droht die Ausweisung.

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Letzte Aktualisierung: 29.5.2025

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