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Ehepaar betrug Sozialamt um 65 000 Mark

Am Ende klickten die Handschellen

Sie arbeitete als Prostituierte - Er lebte von ihrem Geld

(1999) jaso. Seltenheitswert hatte eine Verhandlung gestern Morgen im Amtsgericht. Wegen Betrugs waren eine 41-jährige Prostituierte und ihr 49 Jahre alter Ehemann angeklagt. Das Ehepaar hatte seit 1996 vom Sozialamt Leistungen in Höhe von 65 000 Mark bezogen, obwohl sie währenddessen weiter ihrem Gewerbe nachging. Doch am Ende klickten an den Handgelenken des Angeklagten die Handschellen - allerdings in einer ganz anderen Strafsache.

"Seit 1995 bin ich arbeitslos. In meinem Alter ist es schwer, eine Arbeitsstelle zu finden. Darum lebe ich von dem Geld meiner Frau," gab der gelernte Uhrmacher und in den letzten drei Jahrzehnten in der Gastronomie tätige Angeklagte zu Protokoll. Seit 16 Jahren sei man liiert, mittlererweile habe man sich allerdings "auseinandergelebt", beide lebten jetzt offiziell getrennt. Trotzdem, so musste der gebürtige Berliner auf die Frage von Staatsanwalt Bernhard Martin angeben, lebten beide noch aus dem Geld, dass die Angeklagte aus Prostitution beschaffe. Nach dem Abbruch ihrer Konditoren-Lehre pflegte sie ihre Großmutter und fand dann nicht mehr den Weg in ein geregeltes Leben. "Seit über zwanzig Jahren mache ich das. Es geht mal hoch - mal runter, aber meist stehen uns so monatlich 1 500 Mark zur Verfügung - nach Abzug der Mieten der beiden Wohnungen." In einem der Quartiere empfängt die Mutter von drei Kindern Kundschaft. Soweit es ihre Gesundheit zuläßt. Denn Kreislaufprobleme erlauben ihr nur wenige Stunden Arbeit. Das attestierte auch der Amtsarzt und so stand der Unterstützung durch das Sozialamt anfangs nichts im Wege.

Doch die Angeklagte erzielte weiterhin Einnahmen in einer Höhe, die dem Anspruch auf Sozialhilfe nicht entsprach. "Wir wussten nicht, dass das strafbar ist." Die Anklage setzte aber eine gewisse Sensibilität in Sachen Recht voraus: Denn das Strafregister des Angeklagten enthielt 17 Punkte. Minutenlang las Richterin Christina Pernice die Vergehen laut vor: Gemeinschaftlicher Diebstahl, Fahnenflucht, versuchte Gefangenenmeuterei, Vollrausch und zahlreiche schwere Verkehrsdelikte. In vielem verurteilt auf Bewährung, die noch bis in die Zeit des Sozialamtsbetrugs fiel. Soweit war alles klar - die Angeklagten geständig.

Doch Staatsanwalt Martin hatte noch etwas im Petto. Nach einer kurzen Beratungspause betrat er den Gerichtssaal mit zwei Vollzugsbeamten im Schlepptau. Das Gesicht des Angeklagten versteinerte. Martin stellte sich vor den Tisch der Anklage, legte energisch einen Haftbefehl auf den Tisch: "Sie sind verhaftet wegen Verdachts auf Menschenhandel." Es war eine einzigartige Situation, selbst für die Juristen: Der Angeklagte wird wegen einer anderen Strafsache während der Verhandlung verhaftet. Warum genau, konnte wegen laufenden Ermittlungen nicht mitgeteilt werden.

Dann wurde normal weiterverfahren. Das Urteil sieht für den Angeklagten ein Jahr Haft vor, für die Angeklagte 8 Monate auf Bewährung und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit.

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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