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Brüder nötigten ihre Nichten zu perversen Handlungen

Inzest in der Familie strafmindernd

Verhandlung im Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

(1999) jaso. Wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern verantworteten sich gestern im Amtsgericht Pforzheim ein 47- und ein 32-jähriger Pforzheimer. Die beiden Brüder hatten im vergangenen Jahr mehrere Male sexuelle Handlungen an ihren neun und 13 Jahre alten Nichten begangen. Im Verlauf der Verhandlung kam zu Tage, dass bereits der Vater der Angeklagten seine zehn Kinder zu sexuellen Handlungen miteinander gezwungen und sie zum Teil vergewaltigt hatte. Ein psychologisches Gutachten ging davon aus, dass sich durch diese frühkindlichen Traumata bei den Angeklagten ein gestörtes Sexualverhalten gegen über Kindern entwickelte.

"Dieser Fall macht einen sprachlos," charakterisierte Staatsanwalt Christian Lorenz die fünfstündige Verhandlung. Bereits 1995 hatte der ältere der beiden Brüder eine seiner Nichten zu sexuellen Handlungen genötigt. Das neunjährige Mädchen übernachtete mit seiner Schwester über Nacht in der Wohnung des Angeklagten, als dieser sich ihrem Bett näherte, sie anfasste und nachdem sie aufgewacht war, auf die Toilette lockte. Dort zeigte er sich entblösst und befriedigte sich selbst. Die Kleidung des Mädchens hatte er unter einem Vorwand in die Wasche gesteckt. Die Eltern zogen es damals vor, Stillschweigen über die Vorgänge in ihrer Familie zu bewahren.

Noch schlimmer handelte der jüngere Bruder Anfang letzten Jahres, durch dessen Tat auch die Tat von 1995 zur Anzeige gebracht wurde. Das Kind erzählte im Ferienlager von seinem Schicksal. Selbst sorgeberechtigt für seine bei der geschiedenen Mutter lebende, zehnjährige Tochter, bedrängte der ,Wochenend-Vater' in der Wohnung der Schwägerin die kleine Schwester des ersten Opfers. Anfangs streichelte er sie unter dem T-Shirt, letztendlich versuchte er den Beischlaf. Die Zuneigung hatte sich der einstige Sonderschüler mit Kleidern, Handy und Bauchnabelpiercing erkaufen wollen. Doch das elfjährige Mädchen wehrte sich, laut Anklageschrift, mit "heftigen Tritten, Bissen und lautem Schreien." "Da war die Erregung weg," gab der Angeklagte zu Protokoll. Eine Vergewaltigung habe er nie vorgehabt. Er wollte an ihrem Körper nur "entlangfahren und ihr nicht weh tun." Auf die Frage, warum er die ältere Schwester verschonte, gab der in vollem Umfang geständige eine Antwort, die einmal mehr von seiner Unmenschlichkeit zeugte: Sie war ihm zu "korpulent".

Die Vorgänge waren geschildert. Nun machte sich das Gericht unter Vorsitz von Richter Wolfgang Schaffrath auf die Suche nach dem Auslöser für solche Verhaltensweisen der Gebrüder. Diese zeigten sich in Anbetracht der Strafminderung auskunftsfreudig: Der junge Bruder habe Alkoholprobleme und keine Freundin gehabt, der ältere hätte schon in der Jugend ein völlig verqueres Bild von Sexualität erhalten. Der Stiefvater hätte unter dem Vorwand, sie aufklären zu wollen, einen Teil seiner zehn Kinder über Jahre hinweg zu Inzest gezwungen und die Töchter zum Teil selbst vergewaltigt. Erst Jahre später entschied sich die Mutter zur Scheidung.

Jenes Schicksal des älteren Bruders wirkte für ihn strafmindernd. Der kleinere Bruder, der bei der Trennung der Eltern noch zu jung war, wurde die lange Planung des Übergriffs zur Last gelegt und zu zwei Jahren drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die eineinhalb Jahre für den älteren Bruder stehen zur Bewährung aus.

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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