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Letzte Aktualisierung: 18.4.2024

• Haben unseriöse Telefonwerber bald ausgebimmelt?

Sendedatum: 04.01.2013 • Format, Länge: Rep 2:36 • Sender: ARD

Lange haben sie unser Leben schwer gemacht, jetzt will das Bundesjustizministerium den Spieß umdrehen: Unseriöse Telefonwerber sollen künftig Verträge nur noch schriftlich und nicht mehr telefonisch abschließen können. Die Verbraucherschützer müsste das freuen. Doch weit gefehlt. Es wird weiter bimmeln.

Das Telefon nervt Johannes Herold mittlerweile. Ein, zwei Mal die Woche rufen scheinbare Glücksboten an, die ihm Gewinne versprechen. Samstag vor Silvester, als er zum zigsten Male klarstellen will, dass er nie und nimmer an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, fährt ihm der Werbeanrufer sogar über den Mund.

O-TON Johannes Herold: "Ich hatte noch nie eine Geschäftsbeziehung zu dem, ich kenne den Mann nicht. er hatte einen bayerischen Akzent, also da kenne ich niemanden. Dann wurde er frech und hat gesagt - wie war das noch: 'Jetzt halten Sie mal die Gosch'!' Da war ich dann erst mal bedient."

Dass er den Mund halten soll, das ist ihm zuviel. Johannes Herold ruft zurück, will sich beschweren, doch kein Anschluss unter der Nummer des Werbers. Er gibt sie in eine Internetsuchmaschine ein und siehe da: mehr als 700 Treffer. Und schon die ersten verraten: Der Anrufer hat ungehobelte Umgangsformen. Internetnutzer schildern Beschimpfungen und Beleidigungen, wenn die Kontodaten nicht rausgerückt werden. Das hat auch Johannes Herold nicht gemacht. Nur Nerven hat er gelassen.

O-TON Johannes Herold: "Es beeinträchtigt mich. Es kostet jedes Mal Zeit. Man muss wieder neu anfangen. Und vor allem: Das sind Gespräche, die ärgern einen."

Dieses Geschäftsgebaren will man im Bundesjustizministerium nun mit einer Gesetzesänderung unattraktiv machen. Demnach sollen Gewinnspielverträge, die mündlich am Telefon abgeschlossen wurden, nicht mehr gelten, sondern nur noch schriftliche. Unerlaubte Anrufe sollen nicht mehr mit 50.000 sondern mit 300.000 Euro bestraft werden. Und: Automatisierte Zufallsanrufe sollen in Zukunft auch bestraft werden können. Tolle Ideen, sagen Verbraucherschützer. Doch der Haken am Entwurf: Er beziehe sich nur auf Abzocke bei Gewinnspielen.

O-TON Christian Gollner, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: "Nicht nur im Bereich der Gewinnspiele sondern auch in vielen anderen Bereichen, die jetzt stark im Kommen sind, zB. Zeitschriftenabonnements, die am Telefon vertreieben werden, Mobilfunkverträge oder zB. eigenartige Datenschutzdienste oder auch Nahrungsergänzungsmittel. All' das wird vertrieben und da sind Verbaucher nach wie vor nicht geschützt."

Wer sich vor den Telefonwerbern schützen will, muss auf seine Daten aufpassen. Gewinnspiele – gerade im Internet – haben meist nur die Einwilligung in Telefonwerbung zum Ziel. Hier beispielsweise reicht ein Häkchen für die Einwilligung an gleich 30 Anbieter. So was hat er nie gemacht, wie Johannes Herold sagt. Trotzdem: Wer wie er immer angerufen wird, dem bleibt nur eins: So schnell wie möglich auflegen!



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• 17-Jährige bedroht und eingesperrt

Sendedatum: 12.10.2011 • Format, Länge: Rep 1:27 • Sender: SWR

Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt gegen einen 32 Jahre alten Mann, der eine 17-Jährige bedroht und eingesperrt haben soll. Über das Internet soll er sich als Mutter ausgegeben haben, die einen Babysitter sucht. So soll er den Kontakt zu dem Mädchen geknüpft haben.

Nicht zu Fremden ins Auto steigen, das lernt man schon als Kind. Doch Internet lässt vieles vergessen: Deshalb stieg auch eine 17-jährige zu einem Fremden ins Auto. Im Internet soll er sich als Mutter ausgegeben haben, die einen Babysitter sucht, arrangierte so ein Treffen.

O-TON Jürgen Brauer, Leitender Oberstaatsanwalt Trier: „Das hat der Beschuldigte ausgenutzt, die junge Frau in sein Auto zu zerren. Er hat sie gefesselt, geknebelt und in eine Gartenlaube gebracht. Dort ist es der Frau dann die Flucht gelungen.“

Dass die Minderjährige ins Auto gestiegen ist – darüber ist man beim Landeskriminalamt besorgt. Schließlich mahne die Polizei gebetsmühlenartig zur Vorsicht vor allem bei Internetbekanntschaften. So sollte das erste Treffen in der Öffentlichkeit stattfinden, an belebten, öffentlichen Orten oder etwa in einem Café. Doch psychologisch durchdachte Internet-Maschen ließen die Opfer ihr Misstrauen immer wieder vergessen.

O-TON Heiko Sadowski, Landeskriminalamt RP, Dezernat Kinder- und Frauendelikte: „Das Internet, wenn man es geschickt anfängt, schafft eine Pseudo-Vertrauensbasis und die macht es dann den potentiellen Tätern oftmals zu leicht.“

Der mutmaßliche Täter, vor dem das Opfer flüchten konnte, sitzt nun in Untersuchungshaft. Er steht bereits unter eine Bewährungsstrafe - wegen Besitz von 10.000 kinderpornografischen Bildern.



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