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Letzte Aktualisierung: 18.4.2024

• 1. Juli: Das ändert sich für Verbraucher

Sendedatum: 02.07.2012 • Format, Länge: Rep, 2:30 • Sender: ARD

Ab dem 1. Juli treten einige Neuerungen für Autofahrer in Kraft. So gibt es Änderungen bei der Kfz-Hauptuntersuchung. Zudem können Autofahrer das neue Wechselkennzeichen beantragen. Vorsicht ist im Ausland geboten: In Frankreich wird das Mitführen eines Alkoholtesters zur Pflicht.

Es gibt Tage im Jahr, da ändert sich die Welt der Gesetze. So wie am ersten Juli.

Jetzt gilt bundesweit eine strengere Hauptuntersuchung - kurze Prüfungsfahrt und Check der Fahrzeugelektronik wie ABS sind jetzt Pflicht. Wer mehr als zwei Monate zu spät kommt, muss ab sofort eine höhere Prüfgebühr zahlen. Aber Achtung! Schon wegen Kleinigkeiten muss der Prüfstempel verweigert werden.

O-TON Markus Leitner, Dekra-Prüfingenieur: "Früher eine Kennzeichenleuchte, die komplett ohne Funktion war, konnten wir sagen: Okay, der Halter macht eine neue rein, konnten wir die Plakette zuteilen. Das geht jetzt nicht mehr. Das heißt: Der Kunde muss das Fahrzeug wieder vorführen."

Mehr Service sollen ab heute Wechselkennzeichen bieten: Damit soll etwa ein Elektroauto als Zweitwagen attraktiv gemacht werden. Ob's ankommt, bezweifeln Fachleute.

Zum ersten Juli gibts auch eine Veränderung im Supermarkt: Auf allen verpackten Produkten mit mindestens 95 Prozent ökologisch erzeugten Zutaten ist jetzt das EU-Bio-Siegel Pflicht. Sogar mit Herkunftsangabe. Mehr Transparenz also für den Verbraucher. Und siehe da: Der Bio-Waldhonig stammt gar nicht von deutschen Bienen. Das Siegel bleibt aber freiwillig für importierte und unverpackte Bio-Erzeugnisse. Gütesiegel anderer Anbieter dürfen weiterhin neben dem EU-Logo abgebildet werden.

O-TON Waltraud Fesser, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: "Es ist für den Verbraucher ein Vorteil, dass das Bio-Siegel gesetzlich geregelt ist. Damit erkennt er eben den Mindeststandard für Bioprodukte."

Neu geregelt hat die EU auch das Roaming-Gebührenlimit. Postkarten sind out, Urlaubsgrüße per SMS sind in? Wenns billig sein soll auf jeden Fall. Telefonieren im EU-Ausland kostet nun maximal 29 Cent die Minute, für SMS werden nicht mehr als neun Cent fällig, für Datenverkehr gilt erstmals die Obergrenze von 70 Cent fürs Megabyte. Die Mehrwertsteuer kommt noch dazu. Kostenfallen drohen außerhalb der EU.

O-TON Martina Totz, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: "Wenn Sie in das Nicht-EU-Ausland fahren, gelten andere, nicht regulierte Preise und Sie können trotzdem hohe Rechnungen bekommen."

Und wer mit dem Auto oder Motorrad nach Frankreich fährt, muss ab sofort auch einen unbenutzten Alkoholschnelltest dabei haben. Wenn nicht, drohen elf Euro Bußgeld. In Apotheken kostet er rund 1,50 Euro, der Éthylotest, wie ihn die Franzosen nennen.



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