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Letzte Aktualisierung: 18.4.2024

• Wer haftet bei Gefälligkeiten?

Sendedatum: 18.07.2012 • Format, Länge: ARD MiMa, 2:32 • Sender: ARD

Drei Wochen Urlaub hat der Nachbar. Ob man die Wohnung hüten, die Blumen gießen und den Briefkasten leeren könnte. Freundschaftsdienst ja. Aber was ist, wenn man etwas kaputt macht, die Wohnung unter Wasser setzt - wer kommt für den Schaden auf?

Drei Wochen Urlaub in Madagaskar hat der Kollege. Ob ich seine Wohnung hüten, die Blumen gießen und den Briefkasten leeren könnte?
Oh nein! Freundschaftsdienst ja, aber mir schießen da Geschichten durch den Kopf:
Was ist, wenn ich beim Blumengießen was kaputt mache? Wenn ich einen Anruf bekomme, fluchtartig die Wohnung verlasse, vergesse, den Hahn zu zu drehen, und damit die Wohnung unter Wasser setze? Oder was ist, wenn meine kleine Emily die Knöpfe der Gefriertruhe so toll findet und danach alles drin kaputt ist? Wiegt dann meine Freundlichkeit, die Wohnung zu hüten, den Schaden auf? Oder muss ich ihn zahlen, weil ich ihn verursacht habe? Ich rufe jemanden an, der sich damit auskennt.

O-TON Julika Unger, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: "Da müssen Sie sich keine Sorgen machen. Normalerweise müssen Sie haften für Schäden, die Sie anrichten, aufkommen. Allerdings handelt es sich hier um eine Gefälligkeitshandlung. Sie wollen einem Nachbarn oder Kumpel einfach helfen und einen sozialen Dienst erweisen. Deshalb sollen Sie vom Gesetzgeber nicht bestraft werden."

Bei Gefälligkeiten muss ich nicht haften, sagt der Gesetzgeber. Meine Befürchtungen sind damit aber nicht aus der Welt. Der Kollege hat nämlich auch niedliche Haustiere. Die soll ich füttern. Soweit so gut, nur wenn die krank werden, und ich merke es nicht, und die scheiden ausgerechnet aus dem Leben, während sie mir anvertraut wurden?

O-TON Julika Unger, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: "Bei kleinen Tieren müssen Sie sich keine Gedanken machen. Das fällt dann auch unter die Gefälligkeitsregelung. - auf der sicheren Seite."

Wenn Einbrecher während meiner Zeit des Wohnungshütens kommen, bleibt auch hier der Schaden beim Wohnungsbesitzer. Es sei denn, ich habe etwa das Fenster gekippt und offen gelassen. Aber das muss mir der Wohnungsbesitzer erstmal nachweisen. Auch hier bin ich tendenziell auf der sicheren Seite. Nur: Wie ist es, wenn ich mich verletze? Mein Kollege hat Blumen in der letzten Ecke. Wer zahlt dann beispielsweise nach einem Unfall den Verdienstausfall, solange die Ärzte mich wieder zusammenflicken?

O-TON Julika Unger, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Oh ja, das könnte zum Problem werden. Der gesetzliche Unfallversicherer würde hier nicht für die Kosten aufkommen, da dieser Unfall in der Freizeit passiert ist. Sie könnten hier schauen, ob Sie eine private Unfallversicherung haben, die dann für den Schaden aufkommt. Ansonsten bleiben Sie darauf sitzen, denn auch der, der Sie angeheuert hat, würde nicht für die Kosten aufkommen.“

Ich muss also vorsichtig sein. Aber immerhin gilt der Grundsatz: Bei Gefälligkeiten bin ich nicht schadenersatzpflichtig. Dann lasse ich mich mal auf das Abenteuer Wohnungshüter ein.



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