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Letzte Aktualisierung: 18.4.2024

• Videoüberwachung: Auch der Wald hat 1000 Augen

Sendedatum: 14.05.2014 • Format, Länge: Rep 2:00 • Sender: ARD

Die Jäger in Rheinland-Pfalz blasen zum politischen Halali: Sie wollen sich gegen den Datenschutzbeauftragten ihres Landes zur Wehr setzen. Der droht nämlich mit fünf Tausend Euro Bußgeld, wenn die Jäger ihre Überwachungskameras im Wald nicht abhängen. Mit diesen Kameras versuchen sie, Wild aufzuspüren. Datenschutz- rechtlich gibt es aber Bedenken.

In des Waldes tiefsten Gründen sind Pilzesammler, aber ab und an auch ein Liebespaar zu finden. Doch wo die jungen Blätter sprießen, die Lebenssäfte fließen, auch da gibt es mehr Augen als nur die der süßen Rehe und Sauen: Wildkameras machen aus dem einst ungestörten Refugium einen Überwachungswald. Die Technik dient zu mehr als nur dem Beobachten eines Naturschauspiels: Jäger können damit das Wild in ihrem Revier zählen, kontrollieren und somit schützen.

O-TON Georg Spang, Förster: „Ich kann sehen, wo Wild sich aufhält, zu welcher Uhrzeit, an welchem Ort, wie es sich bewegt. Das aus parktischer Sicht. Der Datenschutz ist natürlich eine andere Seite."

Deshalb nimmt der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte die Wildkameras ins Visier. Er sieht eine Überpopulation von 30.000 Geräten allein in seinem Revier. Discounter böten sie immer wieder billig an. Nach Dutzenden Beschwerden droht er nun Jägern mit 5000 Euro Bußgeld, falls sie weiter wild drauf los schießen.

O-TON Edgar Wagner, Datenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz: „Auf der einen Seite haben wir die Interessen der Jäger, die das vielleicht brauchen. Auf der anderen Seite haben wir die Interessen der Leute, die unterwegs sind und ähnlich wie in Restaurants oder in Eisdielen in Ruhe gelassen werden wollen."

Die Jäger in Rheinland-Pfalz halten Bußgeld für Fotofallen für nicht rechtens. Beim ersten Strafzettel will ihr Verband einen Musterprozess führen.

O-TON Dieter Mahr, Landesjagdverband Rheinland-Pfalz: „Das Bundesdatenschutzgesetz sieht in seinem Paragraphen 6b vor, dass Videoaufnahmen verboten sind. Das heißt also: Fotos dürfen sehr wohl gemacht werden. Die müssen so gemacht werden, dass - wenn allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt werden könnte - also da läuft ein Mensch durch, diese Fotos unverzüglich zu löschen sind."

Das ging in Österreich schon mal schief: Vor zwei Jahren tappte ein Politiker samt Gespielin in eine Fotofalle. Die Kamera reagiert auf Wärme oder Bewegung. Beides war gegeben.



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