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Letzte Aktualisierung: 18.4.2024

• Prozessbeginn: War Schweißer schuld an BASF-Explosion?

Sendedatum: 05.02.2019 • Format, Länge: Rep 1:40 • Sender: ARD

Mehr als zwei Jahre nach dem BASF-Explosionsunglück mit fünf Toten hat heute in Frankenthal der Prozess gegen einen externen Mitarbeiter begonnen. Der 63 Jahre alte Angeklagte arbeitete am Austausch von Gasleitungsrohren auf dem BASF-Werksgelände mit. Dabei soll er aus Versehen ein falsches Rohr angeschnitten haben. Das führte zu mehreren Explosionen. Die Verhandlung wurde jedoch schon nach der Anklageverlesung unterbrochen.

Fachleute nennen es den schlimmsten Vorfall in der Chemie-Industrie Deutschlands seit zwanzig Jahren: fünf Menschen sterben, 28 werden verletzt, sechs davon schwer, als im Landeshafen Nord in Ludwigshafen am Rhein Rohrleitungen explodieren.
Fast zweieinhalb Jahre später nun vor dem Landgericht Frankenthal die Verhandlung gegen einen 63 Jahre alten Schweißer.

O-TON 17. Oktober 2018, Harald Jenet, Präsident Landgericht Frankenthal: „Es ist eine sehr umfangreiche Akte, viele tausend Seiten. Es sind allein zehn Gutachten erhoben worden und es sind 50 Zeugen vernommen worden.“

Diesen Ermittlungen zufolge hat der externe Mitarbeiter entgegen vorheriger Anweisung eine Gasleitung angeschnitten. Sie war mit einem leicht entzündlichen Gasgemisch befüllt. Funken durch den Trennschleifer setzten es in Brand. Es kam zur Explosion.

Durch den Unfall entstanden ein Schaden von zwei bis drei Millionen Euro an den Hafenanlagen und mindestens 500 Millionen Euro beispielsweise dadurch, dass die Produktion teilweise stillstand.
Die BASF kennzeichne seitdem die Rohre besser, um Verwechslungen zu verhindern. Bei Schneidearbeiten sollen Arbeiter nur noch funkenarme Werkzeuge verwenden.

O-TON 20. November 2018, Martin Brudermüller, Vorstandsvorsitzender BASF: „Das ist im Wesentlichen jetzt die Verhandlung gegen die Person, die damals für das Unglück verantwortlich ist und in so fern ist die BASF mit alldem, was wir machen, wie wir betroffen sind ist eigentlich abgeschlossen.“

Verhandlungstermine sind bis Mitte März angesetzt. Der Beschuldigte ist nach eigenen Angaben aufgrund psychischer Beeinträchtigungen arbeitsunfähig. Ihm droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.



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