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Letzte Aktualisierung: 27.2.2024

• Informationsfreiheitsbeauftragte fordern Transparenz

Sendedatum: 27.11.2012 • Format, Länge: Rep 1:22 • Sender: ARD

Bislang können Bürger die Nebentätigkeiten vieler Bundestagsabgeordneten kaum durchschauen. Transparenz? Fehlanzeige! Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit, Schaar, und seine Kollegen in den Ländern wollen nicht warten, bis die Politik selbst einen Kompromiss zur Offenlegung der Nebeneinkünfte ausgehandelt hat. Bei einer gemeinsamen Konferenz in Mainz wollen die Informationsfreiheitsbeauftragten nun Richtlinien vorlegen.

Es ist eine kleine Angabe, hinter der sich viel verbirgt: „monatlich, Stufe 2“ heißt beispielsweise, dass ein Bundestagsabgeordneter allein in einem Job zwischen 42 und 84 Tausend Euro im Jahr dazuverdient. Diese Angaben in drei Stufen, wie auf den Bundestagsinternetseiten zu sehen, seien zu undurchsichtig, sagen die Informationsfreiheitsbeauftragen von Bund und Ländern. Aktuelle Pläne der Regierungskoalition mit enger gefassten Stufen seien ein erster Schritt.

O-TON Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Informationsfreiheit: "Man muss da ran! Die Drei-Stufen-Lösung ist so ungenau. Die Größenklassen sind so gewaltig, dass man da sicher noch viel mehr an Informationen liefern könnte."

Die Diskussion um SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück hätten gezeigt, dass Nebeneinkünfte das Vertrauen in Volksvertreter belasteten, sagen die Informationsfreiheitsbeauftragen. Abgeordnete in Bund und Ländern sollten Höhe und Herkunft der Einkünfte genau nennen; auch Rückkehrvereinbarungen in frühere Tätigkeiten sollen offengelegt werden.

O-TON Edgar Wagner, Landesbeauftragter für Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz: "Der Abgeordnete bekommt von der Verfassung ein unabhängiges Mandat. Und die Bürgerinnen und Bürger, die er im Parlament repräsentiert, müssen nachkontrollieren können, ist er denn wirklich unabhängig."

Bis zum Nachmittag will man sich hier auf eine gemeinsame Empfehlung für Bundestag und Länderparlamente einigen.



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• Seltenes Saatgut bekommt keine Hilfe aus Luxemburg

Sendedatum: 12.07.2012 • Format, Länge: TT, 2:32 • Sender: ARD

Triumph für die Saatgut-Konzerne – Tiefschlag für kleine Saatgutbauern: Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Bauern alte Saatgutsorten weiterhin nicht verkaufen – es sei denn, sie leisten sich für jede Sorte ein teueres Zulassungsverfahren. Oder Deutschland setzt endlich eine zwei Jahre alte Richtlinie um.

Es ist eine Art Arche für selten gewordene Nutzpflanzen, sogenannte Alte Sorten, die hier im Garten von Christian Havenith sprießen. Und hier in seiner Vielfaltsgärtnerei keimte auch die Hoffnung, dass der Europäische Gerichtshof heute ein Problem löst.

O-TON Christian Havenith, Sortenerhalter: "Ich habe zum Beispiel 450 Sorten bei mir im Projekt. Da stoße ich auch an Grenzen. Und es ist natürlich, wenn man eine Erwerbsgärtnerei betreibt wie ich, irgendwann mit dem finanziellen auch ein Problem. Wir würden gern damit wirtschaften."

Geld verdienen. Doch alles was hier wächst und zum Teil vom Aussterben bedroht ist, weil es nicht mehr in die industrielle Landwirtschaft gepasst hat wie diese Etagentomate - alles das darf nur als Sammlerobjekt oder Zierpflanze verkauft werden. Denn diesen Sorten und Saaten fehlt die Handelszulassung. Sie soll für Qualität und Sicherheit in der Landwirtschaft sorgen, kann aber mehrere tausend Euro für eine Sorte kosten.

Das hätte heute der Europäischen Gerichtshof ändern können. Doch die Richter ließen alles beim Status quo. Die Saatgut-Bauern: enttäuscht.

O-TON Andreas Riekeberg, Kampagne für Saatgut-Souveränität: "Es verschafft den Saatguterhaltern keinen Vorteil, es bestätigt die Rolle der Industrie und lässt erwarten, dass die Industrie auch ihren Einfluss weiterhin geltend macht gegenüber der EU-Kommission, um ihre Position weiter auszubauen, weiter zu stärken."

Die Saatgut-Industrie, die andere Seite im Verfahren: Konkurrenz von kleinen Saatgut-Bauern müssen sie weiterhin nicht fürchten. Zwei Drittel des weltweiten Saatguts kontrollieren Konzerne wie Bayer, Monsanto und Syngenta. Die Zulassungspflicht gewährleiste eine Steigerung der Produktivität im Gemüseanbau, begründeten die Richter das Urteil, mit dem sie die Fachwelt überraschten.

O-TON Werner Eckert, ARD-Umweltexperte: "Sie hätten ohne weiteres, wären sie dem Rechtsgutachten der Kommssion gefolgt, den Markt für alte Sorten vereinfachen können. Sie haben sich entschieden, an der bestehenden Regelung festzuhalten und machen da kommerzielle Gründe im Grund dafür verantwortlich."

Christian Havenith sieht trotzdem etwas positives im EuGH-Urteil. Denn es gelte bereits eine vereinfachte Zulassungspflicht auch für alte Sorten. Nur die hat Deutschland noch nicht umgesetzt.

O-TON Christian Havenith, Sortenerhalter: "Die EU hats bestätigt und Deutschland hängt leider hinterher. Deutschland, die Frau Aigner, sorgt immer dafür, Biodiversität: tolle Sache. Aber sie kommt politisch nicht in die Gänge. Das muss sich sofort ändern."

So könnte das umstrittene Urteil aus Luxemburg Druck auf die Bundesregierung ausüben, damit die, die sich um den Erhalt der Pflanzenvielfalt kümmern, damit auch Geld verdienen können.



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