Sendedatum: 25.10.2007 • Format, Länge: Rep 1:50 • Sender: SWR
Ein Bausparvertrag kann sich lohnen, auch wenn man gar nicht bauen will. Das haben findige Kunden der BHW- Bausparkasse festgestellt. Sie haben ihre fertig angesparten Verträge einfach weiterlaufen lassen. Weil die BHW ihnen dafür satte Zinsen gezahlt hat. Inzwischen allerdings ist der Bausparkasse der Spaß zu teuer geworden und sie hat tausende Verträge gekündigt. Das wiederum lassen sich einige Kunden nicht gefallen.
Seit gut einem Monat klingelt in den Verbraucherzentralen wie hier in Mainz das Telefon wegen eines Falls immer öfter:
ATMO „Es geht um die Bausparverträge bei der BHW, die Sie in den 90er Jahren abgeschlossen haben.“
Stein des Anstoßes: Ein Standard Schreiben der BHW. Darin kündigt sie an, diejenigen Bausparverträge zu kündigen, deren Sparanteil vollkommen ausgeschöpft ist. Das heißt, wer einen Bausparvertrag nicht zum Bauen, sondern der Zinsen wegen als Geldanlage nutzte, dem wird gekündigt.
O-TON Josephine Holzhäuser, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: "Man kann nur Vermutungen anstellen, warum die BHW diesen Schritt wählt. Möglicherweise möchte sie sich eben dieser alten Hochzins-Bausparverträge auf diese Art und Weise entledigen, da sie eben in der Vergangenheit sehr teuer geworden sind."
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Die teure Vergangenheit begann vor zehn Jahren: Mit der Wohnbauförderung schaffte der Staat neue Anreize fürs Bausparen. Die BHW ging zu dieser Zeit an die Börse und bewarb massiv ihren Dispo-Plus-Tarif, verwies auf Erfolge in Vergleichstests, in denen der Bausparvertrag mit Anlagefonds konkurrierte. Das schlagende Argument: fünf Prozent Zinsen fürs Geld.
Zehn Jahre nach dieser Hochzinsphase kündigt die BHW die für Sparer lukrativen Verträge und verweist auf das Bauspargesetz:
TAFEL: „Bei Vollansparung bzw. Überzahlung kann von einem 'Bausparvertrag' im Sinne des Bauspargesetzes nicht mehr die Rede sein.“
O-TON Josephine Holzhäuser, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: "Aus unserer Sicht geben das die Vertragsbedingungen so nicht her, dass man, wenn das 100 Prozent angespart ist, das einseitig auflösen kann seitens der Bausparkasse. In dem ganz konkreten Fall muss man auch sagen, sind diese Tarife damals ganz speziell als Geldanlage, als Renditetarife beworben worden."
Für Betroffene gilt: Widerspruch gegen die Kündigung einlegen und die Ombudsfrau der privaten Bausparkassen kontaktieren. Die Verbraucherzentralen haben den Musterbrief dazu. Schreiben. Abschicken. Und dann heißt es: Warten.