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Letzte Aktualisierung: 27.2.2024

• Gesetzesänderungen: Mehr Geld 2015?

Sendedatum: 01.01.2015 • Format, Länge: Rep 1:21 • Sender: ARD

Die Taschen könnten in diesem Jahr öfter gefüllt sein. Denn einige Gesetzesänderungen sorgen für ein wenig mehr Geld bei den Verbrauchern. Etwa bei unterhaltspflichtigen Müttern und Vätern.

Ihr Selbstbehalt steigt für Erwerbstätige von 1000 auf 1080 Euro. Reicht das Einkommen nicht für den Unterhalt, schießt der Staat Geld hinzu. Das macht er auch bei Eltern, die Beruf und Kind besser kombinieren wollen. Konnten sie bisher nur 14 Monate lang Elterngeld beziehen, können sie es von ersten Juli an mit Elterngeld Plus bis zu 28 Monate strecken. Das soll Teilzeitarbeit erleichtern.

Mehr Geld auch bei Empfängern von Hartz-IV. Alleinstehende erhalten statt bisher 391 jetzt 399 Euro im Monat, also acht Euro mehr. Zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten statt 353 Euro jetzt je 360.

Manche Gesetzlich-Krankenversicherte können sich über niedrigere Beiträge freuen. Der Grundbeitrag von bisher 15,5 Prozent des Einkommens sinkt auf 14,6. Das sind 0,9 Prozent Absenkung. Allerdings dürfen Krankenkassen nun auch einen Zusatzbeitrag verlangen. Bei manchen liegt der unter jenen 0,9 Prozent. In diesem Fall profitiert der Verbraucher von der Gesetzesänderung und hat mehr Geld in der Tasche.



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• Bischofskonferenz: Reaktionen auf den Pillen-Beschluss

Sendedatum: 22.02.2013 • Format, Länge: Rep 2:07 • Sender: ARD

Was da für ein Signal von zwei katholischen Kliniken ausging, war furchtbar: Eine vergewaltigte Frau wurde abgewiesen - aus Angst des Personals, sie müssten zur "Pille danach" greifen. Nun hat die Bischofskonferenz einen Beschluss gefasst, der das in Zulunft verhinden soll. Wie reagieren die Beteiligten darauf?

Dass hier und an einer weiteren katholischen Klinik im Dezember eine vergewaltigte Frau abgewiesen wurde, weil die Ärzte fürchteten, mit der "Pille danach" gegen katholische Grundsätze zu verstoßen - das führt zwei Monate später dazu, dass sich 66 vornehmlich ältere Herren mit einem Ureigenen im weiblichen Körper beschäftigen: der Eizelle. Tötet die "Pille danach" Leben? Nicht unbedingt, glauben die Bischöfe und so sei die "Pille danach" in katholischen Einrichtungen von heute an grundsätzlich erlaubt - unter eben einer Bedingung:

O-TON Robert Zollitsch, Vorsitzender Deutsche Bischofskonferenz: "Insofern sie eine verhütende und nicht abortive Wirkung hat. Medizinisch-pharamzeutische Methoden, die den Tod des Embryos bewirken, dürfen weiterhin nicht angewendet werden."

Was nach einem großen Kurswechsel klingt, nämlich dass Bischöfe Verhütung absegnen, wenn auch nur nach einer Vergewaltigung, das ist für die Kritiker der Kirche Kalkül. Über die gesamte Frühjahrstagung machten sie Aktionen gegen die Bischöfe und sehen im Go für die Pille danach nur einen politischen Winkelzug. Eine anderer Beschluss hätte den Verbleib katholischer Einrichtungen in den Krankenhausbedarfsplänen gefährdet.

O-TON Christian Weisner, "Wir sind Kirche": "Man weiß jetzt, dass 50 Prozent der Kliniken in NRW und 25 Prozent bundesweit der Kliniken in katholischer Trägerschaft sind. Das heißt: Der Staat, die Gesellschaft hat schon einen gewissen Druck ausgewirkt."

Jene Ärztin, die die vergewaltigte und dann abgewiesene Frau in Köln betreute und diesen Fall publik machte, ist mit dem Beschluss der Bischöfe zufrieden.

O-TON Irmgard Maiworm, Notärztin: "Für meinen Geschmack sind jetzt alle Fragen ausgeräumt, weil die Deutsche Gynäkologengesellschaft ganz klar sagt: Es gibt Präparate, die leidglich die Verschmelzung der Eizelle mit der Samenzelle verhi ndern und dies ist eine späte Verhütung und ganz klar kein Schwangerschaftsabbruch."

Die Bischöfe in Trier stellten mit dem Beschluss zur Pille danach klar: Vergewaltigungsopfer erhalten auch in katholischen Klinken Hilfe und der Fall von Köln soll nie mehr passieren.



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