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Letzte Aktualisierung: 27.2.2024

• Kinderlärm im Bundesrat

Sendedatum: 05.03.2010 • Format, Länge: Rep 1:42 • Sender: SWR

Kinderlärm in der Nachbarschaft ist nach Auffassung des Bundesrates kein Lärm, gegen den man immer gerichtlich vorgehen kann. Die Länderkammer unterstützt daher Bemühungen der Regierung, die Gesetzeslage für mehr Rechtssicherheit zu ändern. Nicht zum Zuge kam ein Vorstoß aus Rheinland-Pfalz, nach dem Kindergärten und Kinderspielplätze auch in reinen
Wohngegenden hinzunehmen seien.

ATMO schreiende Kinder auf Schaukel

So sind Kinder. Aber manche hätten sie gerne so:

STILLE mit Kindern auf Schaukel

Das geht aber nicht so leicht. Deshalb zogen Nachbarn von Kitas vor Gericht und beriefen sich dabei auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Das möchte den Bürger schützen vor - so wörtlich - "belästigenden oder gesundheitsschädlichen Geräuschen im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden". Das Gesetz setzt damit aber Verkehrslärm und Industrielärm mit dem Lärm von Kindern gleich.

So geht das nicht, findet die Landesregierung und hat deshalb eine Initiative im Bundesrat eingebracht: Kinderlärm in der Nachbarschaft soll nicht mehr als Umweltschaden angesehen werden, der Entschädigungsansprüche begründet.

O-TON Margit Conrad (SPD), Umweltministerin

Doch den unionsgeführten Ländern geht dieser Antrag zu weit. Die Bundesregierung soll lediglich prüfen, wie das geltende Recht verbessert werden könnte. Wenigstens dieser Antrag! sagt sich die Landesregierung, stimmt für ihn und will seine Umsetzung im Auge behalten.

O-TON Kurt Beck (SPD), Ministerpräsident

Die Bundesregierung soll jetzt das Gesetz prüfen, um die Rechte der Kinder zu stärken – in diesem Fall das Recht auf Lärm.

ATMO



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