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Letzte Aktualisierung: 27.2.2024

• TÜV vor Gericht wegen gesundheitsschädlicher Brustimplantate

Sendedatum: 09.01.2013 • Format, Länge: Rep 2:00 • Sender: ARD

Wegen mangelhafter Brustimplantate hat eine Frau aus Ludwigshafen den TÜV-Rheinland verklagt. Die 62-Jährige verlangt 100.000 Euro Schmerzensgeld. Nach einstündiger Verhandlung vertagte das Landgericht Frankenthal das Verfahren auf Mitte März. Es geht um Produkte der inzwischen insolventen französischen Firma Poly
Implant Prothèse (PIP), die jahrelang billiges Industrie-Silikon verwendete, das zum Abdichten am Bau, aber nicht für medizinische Zwecke zugelassen ist.

Diese Brustimplantate haben ein TÜv-Zertifikat, obwohl darin minderwertiges Silikon enthalten ist. Der TÜv Rheinland sei vom Hersteller betrogen worden, verteidigt ihn seine Anwältin. Für Elisabeth S., der die Implantate wieder rausoperiert werden mussten, zählt das nicht. Sie fordert vom TÜv Schmerzensgeld.

O-TON Elisabeth S.: "Man geht ja davon aus, wenn man so was operiert gekriegt, ein Implantat bekommt, dass das einfach in Ordnung ist. Ist ja TÜv-geprüft, da geht man davon aus, dass alles okay ist."

So denken viele: Der TÜv ist Inbegriff deutscher Genauigkeit. Dazu machten ihn über die Jahrzehnte vor allem die Autoprüfungen im Auftrag des Staates. Streng, penibel, nach genauen Regeln.
Heute prangt das TÜv-Siegel aber auch auf Produkten, deren Zertifizierungsverfahren nicht gesetzlich geregelt ist und die fragwürdig wirken: Hier wurde etwa eine Baufinanzierung zertifiziert für eigentlich selbstverständliche Kriterien wie Nachvollziehbarkeit des Angebots oder verständliche Beratung, nicht etwa für günstigen Zins. Anderes Beispiel: Das TÜV-Ökostromsiegel für ein Produkt eines Konzerns, der aber insgesamt als großer CO2-Verursacher gilt.

Unternehmen kaufen gern diese TÜV-Zertifikate für oft mehrere zehntausend Euro - auch wegen des Werbe-Werts. So ist ein Milliardenmarkt entstanden, um den nicht nur ein TÜv, sondern mehrere buhlen - europaweit. Sie alle verdienen auch an der Zulassung von Medizinprodukten wie Brustimplantaten. Der Gesetzgeber nennt sie dann "Benannte Stellen". Die TÜvs, das sind dann Konzerne unter Konkurrenzdruck, sagen Branchenkenner. Die Folge sei Kontrolldumping.

O-TON Susanne Mauersberg, Referentin Gesundheitspolitik Verbraucherzentrale Bundesverband: "In der Regel wird eine Benannte Stelle eben nicht sorgfältig kontrollieren, wenn sie sich ihre Kundschaft erhalten will. /// Der Wettbewerb geht hier eindeutig auf Kosten der Patientensicherheit."

Das soll sich schnell ändern, fordert Elisabeth S. Und damit davon mehr Menschen erfahren, ist sie mit ihrer intimen Geschichte an die Öffentlichkeit gegangen.



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