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Letzte Aktualisierung: 27.2.2024

• Tote Polizisten: Jagd auf Internetbeschmutzer

Sendedatum: 21.06.2022 • Format, Länge: Rep 2:40 • Sender: ARD

Die Tat hat ganz Deutschland geschockt: Ende Januar werden zwei Polizisten nahe Kusel bei einer Polizeikontrolle erschossen. Der mutmaßliche Täter wollte seine Wilderei verdecken. Von heute an muss er sich dafür vor Gericht verantworten. Nach der Tat gab es viele Hasskommentare im Internet, das LKA gründete die Ermittlungsgruppe „Hate Speech“ und bearbeitete mehr als 1.700 Hinweise auf Hasskommentare gegen die Polizei. Einige Verfasser hätten den Tod der Polizeianwärterin und ihres Kollegen sogar gefeiert. Daraufhin machte der Bundesrat auf Betreiben des Landes Rheinland Pfalz den Weg für eine Verschärfung des Strafrechts frei. So sollen Hasskommentare grundsätzlich strafrechtlich verfolgt werden können, also die Betroffenen – in dem Fall die Familien der beiden getöteten Polizisten – nicht erst Anzeige erstatten müssen.

Diese Hände: betätigten Schrotflinte und Gewehr, töteten wohl zwei Menschen. In seinem Kopf: Offenbar die Idee, seine Straftat zu vertuschen, Wilderei. Starben dafür Ende Januar eine Kommissaranwärterin, 24, und ein Polizeibeamter mit 29?

Hier, an dieser Landstraße kontrollierten sie einen Transporter, Schüsse fielen. Am Tatort: Ausweispapiere. Die führten zu zwei Männern, die nun – kein halbes Jahr später – vor dem Landgericht Kaiserslautern stehen.

Während das Verbrechen Anfang des Jahres für Entsetzen sorgte, während deutschlandweit die Kollegenschaft in Gedenkminuten innehielt, verunglimpften gleichzeitig Internetnutzer das Andenken der Verstorbenen. Auszüge:

„Zum Glück hats nur Bullen getroffen“ – „Sinnvoll, wenn Polizeiangestellte erschossen werden, das reduziert Steuern.“

O-TON Achim Füssel, Vizepräsident Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz: „Belastend ist das natürlich, diese Hasskommentare lesen zu müssen von abscheulichster Art, die sich dann auch noch gegen unsere Berufsgruppe richten oder gegen die Verstorbenen.“

Dagegen muss der Rechtsstaat doch etwas tun? Problem nur: Er kann bei Verunglimpfung des Andenkens an einen Verstorbenen nur ermitteln, wenn Strafantrag gestellt wurde. Von Angehörigen. Die aber haben in einer solchen Situation schon mit vielem anderen zu kämpfen.

Im Fall der getöteten Polizisten lag ein Strafantrag vor und Ermittler des LKA Rheinland-Pfalz, Mitglieder einer Taskforce Hate Speech, durften deshalb den mehr als 1700 Hinweisen nachgehen. Eine Gesetzesinitiative soll in Zukunft erleichtern, dass sie hier loslegen.

O-TON Jürgen Brauer, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz: „Wenn eine große Öffentlichkeitswirksamkeit hergestellt wird und es üble Beleidigungen sind, dann werden wir diese – egal wer Opfer ist – verfolgen.“

Ergebnis der Taskforce: 150 Beschuldigte, unter ihnen Reichsbürger, Querdenker. Diese Ermittlungserfolge zeigten, was möglich sei im Kampf gegen Hass im Internet, sagen Fachleute wie Matthias Kettemann. Sie machten aber auch deutlich, woran es fehle.

O-TON Matthias Kettemann, Medienrechtler Leibniz-Institut für Medienforschung: „Es soll nicht ein Jahr dauern, bis jemand verurteilt wird. Diese Taskforces zeigen, dass wenn die Polizei diese Ressourcen hat, und den Wunsch hat, für rechtsstaatlichen Schutz zu sorgen, das auch tun kann. Das heißt: mehr Ressourcen für die Polizei, nicht neue Gesetze.“

Andernfalls, sagt Kettemann, werde mehr Hass im Netz zu Gewalt in der realen Welt führen. Und während die Polizistenmorde bis September verhandelt werden, steht Anfang August ein anderer Mann vor Gericht. Er hatte im Internet eine Belohnung ausgesetzt – für erschossene Polizisten.



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