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Letzte Aktualisierung: 18.4.2024

• Gericht billigt Verwendung von Steuerdaten-CD

Sendedatum: 24.02.2014 • Format, Länge: Rep 2:35 • Sender: ARD

Steuerfahnder dürfen auf Basis einer vom Staat gekauften CD mit Steuer-Daten ermitteln. Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Ein Mann aus Trier hatte geklagt, dessen heikle Daten sich auf einer der CDs befanden. Die Richter halten die Rechtslage aber für unklar.

Solch einen Silberling zu Geld machen - für manchen ein verlockender Gedanke: Für diejenigen, die Datensätze bei Banken stehlen und auf der CD gespeichert verkaufen; verlockend aber auch für die Steuerfahndung, die mit Hilfe der CD Steuerhinterziehern auf die Schliche kommen kann und so die Staatskasse füllt. Der Staat ermittelt aufgrund von Diebesgut - das kann nicht richtig sein, fand Lutz S. aus Trier. Vor allem fand er das, nachdem auch sein Name und sein Schweizer Bankkonto auf einer CD auftauchten. Die Folge: Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung, seine Wohnung durchsucht, Unterlagen beschlagnahmt.

Lutz S. nimmt sich daraufhin einen Anwalt. Und Gilbert Haufs-Brusberg bestätigt seinen Mandanten in seinem Zweifel am Rechtsstaat. Hausdurchsuchungen, Eindringen in die Privatsphäre aufgrund von Hehlerware - das finde er nicht richtig.

O-TON Gilbert Haufs-Brusberg, Anwalt des Klägers: "Es geht nicht, dass der Staat hingeht und zu unrecht Beweismittel erhebt; es geht nicht an, dass der Staat sich zum Hehler macht. Und jetzt sage ich Ihnen ein krasses Beispiel, wo es dann aber hinführt, wenn der Staat sich nicht an seine eigenen Gesetze hält: Dann führt es dazu, dass wir irgendwann wieder ein bisschen Folter anwendet, um an ein Beweismittel zu kommen."

Eben jene CD, die Lutz S. ungebetenen Besuch der Steuerfahnder bescherte, hatte das Land Rheinland-Pfalz gekauft. Vor dessen Verfassungsgericht legten deshalb Lutz S. und sein Anwalt Beschwerde ein. Und die Richter erachten heute die Ermittlungen aufgrund von Steuer-CDs grundsätzlich für verfassungskonform. Aber unter Bedingungen:

O-TON Thomas Stahnecker, Sprecher Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz: "Gerichte müssen zukünftig bei der Beantragung von Durchsuchungsbeschlüssen, bevor sie sie erlassen, aufklären, wie der Staat in Besitz der Informationen gekommen ist."

Das soll verhindern, dass der Staat einen Markt für Steuer-CDs fördert. Das Land Rheinland-Pfalz fühlt sich mit dem Urteil bei seinem Kauf bestätigt, Lutz S. gibt sich hingegen enttäuscht.

O-TON Lutz S., Kläger: "Ich hätte dem Gericht mehr Mut zugetraut, muss ich Ihnen ehrlich sagen. Aber es hat sich gegen mich entscheiden. Für mich als Laien bedeutet das: Man kann weiter Hehlerware ankaufen, geklaute Daten, und die weiterverwenden."

Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof stellte heute klar: Gerichte, die Hausdurchsuchungen wie in seinem Fall absegnen, sollen künftig genauer prüfen, wie der Staat vorher an die Daten gelangt ist. Grundsätzlich dürfen sie aber weiterhin für Ermittlungen genutzt werden - die Steuerdatensilberlinge aus den Händen von Dieben.



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