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Letzte Aktualisierung: 18.4.2024

• Sterbehilfe: Vier Gesetzentwürfe im Bundestag

Sendedatum: 06.11.2015 • Format, Länge: Rep 1:33 • Sender: ARD

Der wohl bekannteste Sterbehelfer Deutschlands. Die Bild-Zeitung nennt ihn Doktor Tod. Der ehemalige Hamburger Justizsenator gründete den Verein „SterbehilfeDeutschland“. Der Verein soll allein in diesem Jahr 73 Menschen beim Suizid begleitet. Die Rechtsgrundlage dafür will der Bundestag neu regeln. Vier verschiedene Gesetzentwürfe stehen zur Abstimmung.

Der strikteste will jegliche Sterbehilfe unter Strafe stellen, bis zu fünf Jahre Haft! Dieser Entwurf hat aber wenig Anhänger.

Gezielte und wiederholte Beihilfe zur Selbsttötung, womöglich noch geschäftsmäßig! Das will ein anderer Gesetzentwurf von mehreren Abgeordneten aus allen vier Bundestagsfraktionen verbieten. Er würde aber Beihilfe zur Selbsttötung erlauben, wenn nahe stehende Angehörige es tun.

Das erlaubt auch der dritte Gesetzentwurf. Er kommt allein aus der SPD und der CDU und will zusätzlich Suizidbeihilfe durch Ärzte erlauben, wenn der Patient schwer leidet und sterbenskrank ist.

Der vierte Entwurf von Abgeordneten von Grünen und Linken geht am weitesten von allen: Darin sollen auch Sterbehilfevereine erlaubt werden, wenn sie nicht kommerziell ausgerichtet sind. Entscheiden sich die Abgeordneten hierfür, könnte sein Verein weitermachen. Andernfalls plant er im übrigen eine Verfassungsbeschwerde.



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