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Letzte Aktualisierung: 27.2.2024

• Klimaschutz: Weniger Förderung für Biomasse und Windkraft

Sendedatum: 02.04.2016 • Format, Länge: Rep 1:25 • Sender: ARD

Zum 1. April sind die Fördersätze für Windenergie- und Biomasseanlagen gesunken. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2014 muss die Förderung von Strom aus Windenergie an Land und Biomasse alle drei Monate angepasst werden. Grundlage dafür ist die Gesamtleistung neuer Anlagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. Bei Windenergie fällt die Kürzung besonders stark aus, da deutlich mehr Anlagen ans Netz gingen als vom Gesetzgeber gewünscht.

Was kalt und unbehaglich ausschaut, erzeugt Wärme und Strom. Eine Biogasanlage in der Eifel. Wer solche Anlagen heute neu baut, erhält aber jetzt weniger staatliche Förderung. Noch schlechter sind die Aussichten für neue Windkraftanlagen an Land. Die Subventionen für ihren Strom werden noch stärker gekürzt.

Der Grund: Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Leistung aller neu gebauten Windkraftanlagen. Liegt die unter 2600 Megawatt – das entspricht Strom für etwa anderthalb Millionen Haushalte –, wird die Förderung für weitere neue Anlagen um 0,4 Prozent gesenkt. Aktuell liegt die Leistung neuer Anlagen aber höher! Bei 3700 Megawatt und damit über dem sogenannten Zubau-Korridor. Deshalb sinkt die Förderung stärker – um 1,2 Prozent.

Der Staat bremse damit erneuerbare Energien aus und werde seine Klimaziele verfehlen, kritisieren Fachleute.

O-TON Werner Eckert, ARD-Umweltredaktion: "Dieser Korridor muss nach oben verschoben werden, wenn man Klimaschutzziele wie beispielsweise in Paris vereinbart einhalten will. Das reicht längst nicht aus. Rein technisch könnte man sicherlich die Hälfte draufsatteln oder sogar verdoppeln. Und das wäre mit Blick darauf, dass man 85 Prozent CO2 reduzieren will, notwendig."

Trotzdem werden Biogas und Windenergie immer weniger gefördert. Im Juli steht die nächste Kürzung an.



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