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Letzte Aktualisierung: 18.4.2024

• Dieselfahrverbot: Gnadenfrist für Mainz

Sendedatum: 24.10.2018 • Format, Länge: Rep 1:21 • Sender: ARD

Es ist eine Art Gnadenfrist für die Stadt: Mainz muss in den kommenden Monaten die Stickstoffdioxidbelastung unter den Grenzwert senken. Andernfalls gilt ein Dieselfahrverbot in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt. Das Verwaltungsgericht Mainz hat so eine Klage der Deutschen Umwelthilfe beschieden.

Mehr Angebote für Fahrradfahrer; Stadtbusse, die mit zusätzlichen Filtern ausgestattet werden; und die Straßenbahnlinie, die Autofahrer auf die Schiene locken soll: Mit solchen Maßnahmen ließe sich die Stickstoffdioxidbelastung unter den Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft senken, hatte die Stadt Mainz vor dem Verwaltungsgericht ausgeführt. Ende kommenden Jahres wäre es soweit.

Doch das ist dem Verwaltungsgericht Mainz zu spät. Die Stadt müsse ein Dieselfahrverbot zum 1. September vorbereiten, falls im ersten Halbjahr 2019 der Grenzwert erneut überschritten werde.

Die Klägerin, die Deutsche Umwelthilfe, zeigt sich zufrieden:

O-TON Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe: „Das Gericht hat auch eine sehr kluge Entscheidung getroffen: Wenn Ihr das hinbekommt im nächsten Jahr unter die 40 runterzukommen, dann braucht Ihr natürlich keine Fahrverbote zu machen.“

Die Stadt Mainz gibt sich zuversichtlich, diese Frist zu halten.

O-TON Michael Ebling, SPD, Oberbürgermeister Stadt Mainz: „Wenn jetzt alleine noch die Bundesregierung für ordentliche Nachrüstung bei den Automobiltypen, bei denen die Verbraucher betrogen worden sind, dann sind das noch mal drei bis vier Mikrogramm mehr im kommenden Jahr, und dann bleibt ein solches Ziel realistisch.“

Ob im September ein Dieselfahrverbot in Mainz kommt, ob komplett oder etwa nur in der Innenstadt, ist offen - auch, weil die Stadt gegen das Urteil Berufung einlegen kann.



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