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Letzte Aktualisierung: 18.4.2024

• Prozess gegen Rechtsextremisten: Dritter Anlauf des Rechtsstaats

Sendedatum: 26.02.2019 • Format, Länge: Rep 1:29 • Sender: ARD

Vor dem Koblenzer Landgericht hat der mittlerweile dritte Prozess gegen Mitglieder der mutmaßlichen Neonazi-Organisation "Aktionsbüro Mittelrhein" begonnen. 2017 platzte bereits eine erster Prozess, weil der Vorsitzende Richter das Pensionsalter erreicht hatte. Auch diesmal droht das Verfahren zur Farce zu werden.

Die 13 Angeklagten geben sich entspannt vor dem Landgericht Koblenz. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder oder Unterstützer des mittlerweile aufgelösten rechtsextremen „Aktionsbüros Mittelrhein“ gewesen zu sein.

Im rheinland-pfälzischen Bad Neuenahr-Ahrweiler war ihr Treffpunkt: das Braune Haus. Ermittler fanden hier nicht nur Hinweise auf Sachbeschädigung und Körperverletzung, sondern auch eindeutiges Material der rechtsextremen Szene.

Dafür standen die Angeklagten vor sieben Jahren schon mal vor Gericht. Doch im ersten Prozess hatten die Verteidiger mehr als 1.000 Befangenheits- und Verfahrensanträge gestellt und das Verfahren auf fünf Jahre hinausgezögert, sodass der Vorsitzende Richter die Pensionsgrenze erreichte und nicht mehr urteilen durfte.

O-TON Nikolaos Gazeas, Lehrbeauftragter Universität Köln: „Das Problem war hier von Anfang an, dass die Anklage überdimensioniert war, vor allem meine ich, dass der Ausgangspunkt der Staatsanwaltschaft ein falscher war. Sie wollte ein Zeichen setzen.“

330 Verhandlungstage ohne Urteil schienen die Angeklagten in ihrer Haltung zu bestärken. Sie profilierten sich damit in der Szene. Im vergangenen Herbst wurde auch ein zweites Verfahren aus formalen Gründen ausgesetzt. Heute nun der dritte Anlauf.

O-TON Claudia Göbel, Sprecherin Landgericht Koblenz: "Wir haben jetzt insoweit vorgesorgt, als dass zwei Ergänzungsrichter und nicht nur ein Ergänzungsrichter wie im Durchlauf 2012 hinzugezogen wurden und der Vorsitzende jetzt ist auch deutlich jünger."

Zu Verhandlungsbeginn heute gleich wieder ein Befangenheitsantrag. Je länger das Verfahren dauert, desto größer ist das Risiko, dass einzelne Taten verjähren und nicht mehr geahndet werden können.



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