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Letzte Aktualisierung: 18.4.2024

• Pränatalter Bluttest: Selektion als Kassenleistung?

Sendedatum: 19.09.2019 • Format, Länge: Rep 1:27 • Sender: ARD

Ein vorgeburtlicher Bluttest kann mit hoher Wahrscheinlichkeit klären, ob ein ungeborenes Kind eine Trisomie hat. Künftig könnte er Kassenleistung werden. Kritiker befürchten eine Werteverschiebung. Denn die bisher private Entscheidung, ein Kind wegen Erkrankung nicht auszutragen, wird nun von der Gemeinheit mitfinanziert.

Es ist nur ein Piks, aber er kann schwere Folgen für ungeborenes Leben haben: Fachleute schätzen, dass neun von zehn Eltern die Schwangerschaft abbrechen, wenn beim vorgeburtlichen Bluttest das Downsyndrom festgestellt wird. Der Test erkennt auch Herzfehler oder Gaumenspalten mit hoher Wahrscheinlichkeit und ist nach der neunten Schwangerschaftswoche möglich.

Bislang müssen Schwangere ihn meistens selbst zahlen. Nun soll er Kassenleistung werden – zumindest für Risikoschwangerschaften wie bei Frauen ab 35 Jahren.

O-TON Norbert W. Paul, Medizinethiker Universität Mainz: „Bisherige Tests, die man genutzt hat, um Dinge auch abzusichern, zum Beispiel eine Fruchtwasseruntersuchung kombiniert mit Ultraschall waren aufwendig und doch risikobehaftet, auch mit einem gewissen Fehlgeburtsrisiko behaftet – selbst bei einem gesunden Kind – und das würde man jetzt ausschließen.“

Behindertenverbände kritisieren, dass Kinder mit einer Trisomie wie dem Down-Syndrom kaum noch geboren würden. Auch wenn es weiterhin Regel-Ultraschalluntersuchungen gibt, könnten sich werdende Mütter zu sehr auf den Test verlassen, befürchten Ärzte. Mögliche Folge: Erkankungen wie ein offener Rücken würden zu spät erkannt, um sie noch im Bauch behandeln zu können.

O-TON Alexander Scharf, Präsident Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner: „Über kindliche Merkmale zu gucken und zu entscheiden, ohne das Kind selbst in Form des Ultraschalls quasi zu Wort kommen zu lassen, ist schlicht und ergreifend unethisch.“

Bisher war der Trisomie-Test eine private Entscheidung. Als Kassenleistung würde ihn die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten mittragen – finanziell und moralisch.



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