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Reform der Grundsteuer

Eigentum verpflichtet – zu Frist und Frust

Für mehr als 35 Millionen Immobilien und Grundstücke ist dieses Jahr eine extra Steuererklärung nötig: Die Grundsteuer muss neu berechnet werden. Frist: Ende Oktober. Aber viele Eigentümer tun sich derzeit schwer damit. Schon wird der Ruf nach Fristverlängerung laut.

(18.08.2022) Monika Heuer hat Glück. In Person ihres Enkels. „Wenn ich ihn nicht gehabt hätte – obwohl ich langjährig in einem Steuerbüro tätig war –, hätte ich das nicht auf die Reihe gekriegt.“ Und die 75 Jahre alte Rentnerin wirkt vor dem Bildschirm wahrlich nicht, als wären Computerprogramme und Eingabemasken technisches Neuland. Ihre Finger huschen nur so über Tastatur und Mausrad.

Trotzdem war es ein nervenaufreibendes Unterfangen, bis sie jetzt auf „Absenden“ klicken und anderthalb Monate vor Fristende ihre Erklärung zur Grundsteuer abgeben kann: „Das Komplizierte ist erstmal das Steuerprogramm Elster zu installieren. Was mich erstaunte, dass bei uns in Deutschland noch per Post die Zugangsdaten versendet werden.“ Deshalb musste sie tagelang warten, bis sie mit dem Programm überhaupt erstmal loslegen konnte. „Und vorher hat man erst noch ganz viele E-Mails mit Hinweisen bekommen, die teilweise ganz unverständlich waren.“

Viel Frust in Foren

Für mehr als 35 Millionen „wirtschaftliche Einheiten“ – Grundstücke, Häuser, Wohnungen – in ganz Deutschland muss ein neuer Einheitswert festgelegt werden. Das heißt: mehrere Millionen Mal Frust. Während der Eingabe, berichten zahlreiche Menschen in Internetforen, tauchten immer wieder Fehlermeldungen auf: Eingaben passten angeblich nicht zu Angaben in vorherigen Formularfeldern; Korrektur-Hinweise seien unverständlich; „Ist ein unverheiratetes Paar mit Haus nun Alleineigentümer oder Lebenspartner?“

Dabei erhielt Monika Heuer von der Finanzbehörde immerhin ein „Datenstammblatt“ mit Angaben aus dem Liegenschaftsamt. Fehler darin muss der Eigentümer selbst suchen und finden. Dann kann er alles händisch übernehmen, muss die Erklärung aber in der Regel online verschicken, nur in Ausnahmen mit Begründung auf Papier. Für Menschen ohne PC und IT-Geschick eine Hürde.

Kai Warnecke von der Interessenvertretung „Haus und Grund“ ärgert sich darüber: „Der Staat in Gestalt der Finanzämter fordert dazu auf, Unterlagen von anderen staatlichen Behörden zusammenzustellen und dann noch zu digitalisieren. Wenn das alles so einfach wäre, könnte die Finanzverwaltung das ja selbst machen und nicht den Bürger dafür einsetzen. Es ist in Teilen schon sehr zynisch, was man von den Finanzverwaltungen und auch den Finanzministerien hört.“

Zeit oder Geld opfern?

Rudi Kessler aus Lahnstein hatte mit dem Berechnen der Wohnfläche zu kämpfen: Im Laufe der Jahrzehnte wurde mal hier, mal dort an-, aus- und umgebaut; genaue Unterlagen gibt es nicht; die Dachschrägen werden erst ab zwei Meter voll angesetzt, nur zur Hälfte ab einem Meter. „Es ist eine schwierige Sache. Da musste ich erst mal nachlesen.“

Das alles kostet Geld, wenn Architekten oder Gutachter damit beauftragt werden sollen, sofern sie solch einen Auftrag überhaupt annehmen. Oder Zeit. Doch die ist laut Bund der Steuerzahler und anderen Interessensverbänden zu knapp bemessen. Bis 31. Oktober sollen die Grundsteuererklärungen abgegeben werden. „Nach zwei Jahrzehnten gibt man dann den Bürgern über die Sommerferien Zeit, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Weniger Interesse am Bürger kann man eigentlich gar nicht zeigen“, kritisiert Warnecke und spielt damit auf den seit Mitte der 90er Jahre schwelenden Streit über die Grundsteuer an.

Politik scheut Aufwand

Tatsächlich überrascht der plötzliche Zeitdruck der Politik: Die Finanzverwaltung sollte einst eigentlich regelmäßig den Wert von Grundstücken ermitteln, um den Einheitswert festzusetzen. An ihm sollten die Steuern "einheitlich" berechenbar sein für die Steuerformen, die mit dem Grundstück verbunden sind: Derselbe Satz beispielsweise fürs Verschenken, Vererben und den Anteil am Gesamtvermögen des Eigentümers in der einst erhobenen Vermögenssteuer.

Doch ermittelte der Staat seit 1964 keinen Einheitswert mehr - zu viel Aufwand. Im Jahr 1995 ließ das Bundesverfassungsgericht die Verwendung von Einheitswerten für die Grundsteuer zwar noch zu, aber nur übergangsweise. Ein neues Verfahren sollte her. Doch alle (seitherigen) Regierungen zögerten ob der gewaltigen Aufgabe, bis das Bundesverfassungsgericht im April 2018 den Einheitswert und damit die bisherige Grundsteuerberechnung letztendlich kassierte.

Auch Unternehmen betroffen

Vier Jahre später soll nun in vier Monaten der Bürger wieder Zeit gut machen, so scheint es Kritikern. Doch die zur Abgabe Gehaltenen machen nicht so richtig mit, verraten die Rücklaufquoten der Finanzministerien: Bundesweit sind Mitte August, anderthalb Monate nach Eröffnung des Verfahrens, im Durchschnitt gerade mal zehn Prozent der Erklärungen eingegangen.

DIHK-Präsident Peter Adrian erinnerte kürzlich an das historische Umfeld der Reform mit Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und Energiekrise: „In einer der schwierigsten Phasen seit dem Zweiten Weltkrieg müssen viele Betriebe umfassende Grundsteuerdaten bis Ende Oktober an die Finanzämter liefern. Das stellt viele Unternehmen angesichts der Kürze der Zeit und der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Lage vor erhebliche Probleme.“

Geht es so schleppend weiter, bleibt dann die Frist 31. Oktober in Stein gemeißelt? Die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Doris Ahnen (SPD), verweist dazu auf den hohen Aufwand der Datenverarbeitung: „Mit Blick auf die Erhebung der Grundsteuer zum 1. Januar 2025 durch die Kommunen, müssen die Finanzämter den Kommunen die auf Grundlage der Grundsteuerwerte ermittelten Grundsteuermessbeträge sukzessive bis Mitte 2024 zur Verfügung stellen.“ Nur so könne die Kalkulation der Grundsteuer-Hebesätze für die Zeit von 2025 an erfolgen. „Eine generelle Fristverlängerung ist daher nicht vorgesehen, um auch den Kommunen einen ausreichenden Zeitraum zur Festsetzung der reformierten Grundsteuer zu gewährleisten.“

Monika Heuer, die sich parteipolitisch engagiert, möchte Parteimitgliedern bei der Grundsteuer unter die Arme greifen: „Wir in unserem Verband haben uns für nächsten Monat vorgenommen, mit jemandem, der vom Fach ist, abends einen Vortrag für uns zu veranstalten. Und junge Leute wie mein Enkel sollen dann alte Leute, die es wünschen, tatkräftig unterstützen.“ Die Grundsteuerreform als generationenübergreifendes Projekt.

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