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37jähriger Vater ergaunerte Geld für krebskranken Sohn

Mit falschen Franken stand der Kontrabassist im Hauptbahnhof

Mit 30 000 Euro überreizte Mann Gutgläubigkeit eines Rentners

(15.01.2003) jaso. Mit viel Mühe hatte er mehrere Schweizer Banknoten farbkopiert und in einem Koffer so arrangiert, dass dadurch der größere Teil zerknülltes Papier darunter verdeckt wurde. 150 000 Schweizer Franken sollten diese Bastelarbeit darstellen und als Pfand für 30 000 Euro fungieren. In der Halle des Pforzheimer Hauptbahnhofs wartete der eigens aus seiner Heimat Dortmund angereiste Betrüger auf den alten Mann, dem er schon dreimal Geld aus der Tasche gezogen hatte: Zuerst 10 000, dann noch zwei Mal 5 000 Euro. Er müsse von dem Geld Teppiche seines Onkels verzollen und erhoffe sich von dessen treuen Kunden einen Kredit, hatte der 37 jährige Mann seinem 82 jährigem Opfer einen Bären aufgebunden.Jetzt sollten 30 000 rausspringen, sobald die Übergabe zwischen Fahrkartenautomaten und Servicepoint über die Bühne gegangen war. Doch dann schnappte die Falle zu: Das Treffen wurde von der Polizei überwacht und die Beamten griffen ein. Die Seifenblase vom leicht gemachten Geld dank Gutgläubigkeit alter Leute: geplatzt.

Statt selbstsicher saß der Mann gestern gebrochen vor dem Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Joachim Schubart. "Ich wollte das Geld für meinen 15 Jahre alten krebskranken Sohn. In meinem Beruf als Kontrabassist hatte ich lange keine Aufträge mehr," erklärte der Angeklagte seine Beweggründe, der so das erste Mal im Leben mit dem Gesetz in Konflikt kam.

Ebenfalls das erste Mal vor Gericht - wenn auch nur als Zeuge: der 82 Jahre alte Geschädigte: "Ich hatte die ganze Zeit einen Verdacht gehabt. Aber als ich dann im Gegenzug für 30 000 Euro 150 000 Franken bekommen sollte, da war die Sache für mich klar." Sein Sohn informierte die Polizei über die bisherigen Geschehnisse und den Termin der nächsten Geldübergabe. Böse sei der Rentner dem Angeklagten nicht mehr: "Jetzt ist alles wieder gerecht verteilt. Aber der Ärger hätte nicht sein müssen." Tatsächlich hatte der Angeklagte Schulden aufgenommen und dem Geschädigten mehr als die Schadenssumme zurückgezahlt.

Dieses reuige Verhalten - gründend wohl auch auf der einwöchigen Untersuchungshaft, die dem Angeklagten schockierend in Erinnerung blieb - sowie die Bindung zu seinem Sohn, veranlasste das Gericht zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten."

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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