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Azubi tischte dem Richter absurde Geschichte auf

In Mannheim geriet er mit Hakenkreuzen auf den Radkappen in eine Verkehrskontrolle

(1999) jaso. Blickt ein Autofahrer auf die Radkappen, bevor er in sein Gefährt einsteigt? Diese Frage beschäftigte gestern das Amtsgericht. Ein 18-jähriger Auszubildender wurde in Singen Anfang Mai in eine Messerstecherei verwickelt, und während der Angeklagte, so erzählte er, seinem verletzten Freund im Krankenhaus beistand, beschmierten die Opponenten sein Fahrzeug mit rechtsradikalen Symbolen. Am übernächsten Vormittag sei er mit dem roten Polo und zwei Freunden nach Mannheim gefahren und geriet dort in eine Routinekontrolle der Polizei - mit Hakenkreuzen auf allen vier Radkappen.

"Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organe" lautete die Anklage gegen den jungen Mann aus Remchingen. Nach seiner Lehre habe der Angeklagte schon die Zusage, sich in der Bundeswehr verpflichten zu können. Schwarzgekleidet und mit kurzgeschorenen Haaren betrat er den Gerichtssaal, den er wohl schon nach einer "Baseball-Geschichte," so Richter Sanchez-Hermosilla, kennengelernt habe.

Doch nun der Vorwurf, bewußt mit rechtsradikalen Kennzeichen am Verkehr teilzunehmen. "Was ist dran an der Sache?" fragte der Richter und der Angeklagte wies jede Schuld von sich. Das Fahrzeug sei auf einem Parkplatz gestanden, dicht an anderen Autos. Nur ein eingeschlagenes Rücklicht und eine Schmiererei auf der Heckscheibe sei ihm aufgefallen. Die Heckscheibe habe er gereinigt, sei dann eben mit Freunden losgefahren und in eine Polizeikontrolle gekommen.

Die den Fall bearbeitende Polizeiobermeisterin wurde in den Zeugenstand gerufen. "Wir bemerkten, dass die gesamte Karosse mit Unterschriften, Kritzeleien beschmiert war." Auf dem Polizeirevier entdeckten sie die Hakenkreuze auf den Radkappen. Die lagen jetzt als Beweisstücke auf dem Richtertisch. Mit schmalem Edding-Stift aufgemalte Symbole waren zu erkennen.

Durch die Polizisten auf die Kreuze aufmerksam gemacht, hätten die Jugendlichen damals nur "amüsiert" reagiert, von einer erwarteten Überraschung war nichts zu merken. Diesen Umstand sah die Staatsanwaltschaft als Hauptbegründung ihrer Forderung, den Angeklagten zu verurteilen.

Dass rechtsradikale Tendenzen vorlägen, sah auch der Verteidiger. Es sei aber kein Beweis für die Tat, dass der Angeklagte "amüsiert" reagiere, wenn die Polizei ihn darauf aufmerksam macht, entsprechende Symbole seien auf seinem alten Fahrzeug angebracht. "Zudem: Wie oft schaut man auf seine Radkappen?" Freispruch fordere er deshalb für seinen Mandanten.

Doch der Richter verurteilte den Azubi zu 500 Mark Strafe. "Weil ich nicht daran glaube, was Sie hier absurdes auftischen." Wenn man ein Auto besitzt, und stellt Schmierereien am Heck fest, dann würde man das gesamte Fahrzeug begutachten. Es sei davon auszugehen, der Angeklagte habe die Zeichen selbst angebracht und sei deshalb schuldig zu sprechen.

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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