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Sammelverfahren im VW-Abgasskandal

Die Luft ist raus

Weil VW bei Abgaswerten betrogen hatte, erhielten rund eine Viertelmillion Kunden eine Entschädigung. Leer ausgehen hingegen tausende Mandanten, die sich der Klage des Rechtsdienstleisters „myRight“ angeschlossen haben.

(11.03.2024) Es wirkt unfair: Eine Viertelmillion Menschen erhielt vor vier Jahren von VW eine Entschädigung von bis zu rund 6.000 Euro aufgrund des Diesel-Abgasskandals. Tausende Teilnehmer einer Klage eines Rechtsdienstleisters hingegen erhalten: null Euro. Obwohl sie Betroffene desselben Betrugsskandals sind, obwohl sie dieselbe vorsätzliche sittenwidrige Schädigung hinnehmen mussten, obwohl auch sie einen rechtlichen Schritt unternommen hatten. Setzten sie auf das falsche Pferd?

Jenes Pferd hört auf den Namen „myRight“, zu Deutsch „MeinRecht“. An diesen Rechtsdienstleister hatten zunächst 33.000 VW-Betrugsdieselbesitzer ihre Ansprüche abgetreten. Ziel: ein erfolgreiches Sammelverfahren vor dem Landgericht Braunschweig, am Sitz der VW-Zentrale. Dafür übernahm „myRight“ alle Kosten und Risiken, um Schadenersatzansprüche zu erstreiten und davon 35 Prozent Erfolgsprovision zu erhalten. Das klang so verlockend, dass sich 2017 15.000 und im Jahr darauf noch mal 18.000 Betroffene dem Sammelverfahren anschlossen.

Verbraucherzentralen waren schneller

Doch übriggeblieben sind davon gerade mal 150, teilt ein Sprecher des Landgerichts Braunschweig mit. Sie schwenkten nicht auf Einzelklagen um, verglichen sich nicht außergerichtlich oder zogen zurück. Stattdessen bewiesen sie Geduld: Sie und ihr Rechtsdienstleister warten nunmehr sechs Jahre nach der ersten Klage-Einreichung immer noch auf ein Urteil. Immerhin: Am 22. April könnte es gesprochen werden. „Es war eine gute Sache für die Verbraucher. Uns aber hat sie viel Lebensenergie gekostet“, klingt „myRight“-Gründer und Geschäftsführer Sven Bode zerknirscht. „Mit dem Wissen von damals würden wir es wieder machen, mit dem von heute nicht noch einmal.“

Denn während „myRight“ darauf wartete, dass Justitia in die Gänge kommt, brachte der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Musterfeststellungsklage gegen VW auf den Weg und schloss vor vier Jahren einen Vergleich: Wer sich der Klage angeschlossen hatte, konnte durchschnittlich rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von VW erhalten.

Das beinhaltete zwar für beide Seiten das Risiko, dass sie mit später anstehenden Urteilen nun ein Verlustgeschäft eingehen würden – die Richterschaft könnte entweder Verbrauchern mehr Schadenersatz als im Vergleich zuerkennen oder aber den Vorsatz VWs verneinen. Verbraucherseite und Hersteller setzten aber auf Sicherheit und nahmen offensichtlich den Spatz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach. So kam es zum Handschlag. VW ließ sich diesen Spatz Schätzungen zufolge mehr als 750 Millionen Euro kosten.

"Anreize, Betrug lange zu vertuschen"

Der Konzern hätte viel von dem Geld aber vielleicht auch sparen können. Denn die Taube ließ über die Zeit Federn. Ziemlich rupfte sie ein Urteil des Bundesgerichtshofs kurz nach dem Verbraucherzentrale-Vergleich. Demnach sollte VW zwar den Kaufpreis als Schaden ersetzen, bereits gefahrene Kilometer jedoch darauf anrechnen können.

Und: Die erwartbare Laufleistung eines Autos liege bei 250.000 Kilometern. „Im Ergebnis führt es dazu, dass viele Verbraucher durch die Anzahl gefahrener Kilometer im Abgasskandal keinen Schadensersatz mehr erhalten“, teilte „myRight“ mit und kündigte 4.000 seiner Vielfahrer. „Der Bundesgerichtshof hat Anreize gesetzt, Betrug so lange zu vertuschen wie möglich und danach so lange wie möglich das Verfahren hinzuziehen, weil am Ende kein Schadenersatz mehr zu zahlen ist“, ärgert sich Bode darüber.

Aus dem VW-Konzern klingt das anders: „Das Geschäftsmodell von ‚myRight‘ ist darauf ausgerichtet, auch unbegründete Ansprüche zur Steigerung ihrer Verhandlungsmacht weitgehend ungeprüft geltend zu machen“, erklärt ein Sprecher der Volkswagen AG. „Deswegen müssen die Ansprüche im Einzelfall besonders sorgfältig vor Gericht geprüft werden, was erhebliche Zeit in Anspruch nimmt.“

Unterschiedliche Summen für Betroffene

Zeit kostet Geld. „myRight“ bot deshalb Mandanten an, aussichtsreiche Fälle aus dem Sammelverfahren zurückzuziehen und stattdessen in Einzelklagen zu unterstützen. „Mehr als 5.000 Einzelklagen aus Braunschweig raus in viele Landgerichte: Das ist hochgradig ineffizient, weil sich jedes Landgericht erneut mit den Rechtsfragen auseinandersetzen muss. Aber das geht zehn Mal schneller“, erzählt der promovierte Volkswirt Bode kopfschüttelnd und zeigt stolz zwei der „3.807 positiven Einzelklagen“: Mal mehr als 40.000, mal mehr als 20.000 Euro Schadenersatz habe VW leisten müssen – deutlich höher als die höchstens 6.257 Euro, die im Vergleich den Verbraucherzentralen flossen.

Jene fette Taube gab es Bode zufolge also. Nur fliegt sie anscheinend vor allem gern auf Dächer der Kanzleien: Laut Unterlagen, die der Stiftung Warentest vorliegen, erhielt eine VW-Besitzerin weniger Schadenersatz, als „myRight“ und die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei an ihrem Fall verdienten.

Denn während die Besitzerin die Provision an „myRight“ löhnen musste, übernahm VW zudem die Kosten der beauftragten Anwaltskanzlei. In Zahlen: 1.200 Euro Schadenersatz einerseits stehen 650 Euro „myRight“-Provision und 1.100 Euro Kanzleikosten gegenüber. Beim Mustervergleich der Verbraucherzentralen hätte es 2.500 Euro gegeben – für die Fahrerin allein.

"Tricksen war die einzige Option"

Das ist alles ärgerlich für diejenigen, die nun ganz ohne Federvieh in die Röhre gucken müssen, weil sie ihren Betrugs-Diesel vielleicht fuhren, bis dass der TÜV sie schied. Haben sie tatsächlich keinen Schaden erlitten, wie es die BGH-Rechtsprechung suggeriert? „VW hat der Kundschaft vorsätzlich ein Auto verkauft, was sie nicht kaufen wollten. Viele wollten ein umweltfreundliches Auto“, erklärt Sven Bode und zieht einen Vergleich zu einem früheren Verbraucher-Skandal: „Sie kaufen Lasagne, da ist aber Pferdefleisch drin. Das eine vorsätzliche sittenwidrige Täuschung.“ Außerdem drohten den betroffenen Autokäufern immer wieder Fahrverbote oder Stilllegung.

Dass die Autos neben Diesel auch mehr Geld verbrannten, legen technische Überlegungen nahe: Die Entwickler des Betrugsmotors „EA189“ scheiterten offenbar an der Ausgeglichenheit von Verbrauch, Leistung, Abgaswerte und Haltbarkeit. Um die Umweltnormen auf dem Papier einzuhalten, installierten sie jene Steuerungssoftware, die Abgase nur auf Prüfständen senkte. „Tricksen war wohl die einzige Option“, sagte dazu Tesla-Chef Elon Musk in einem Interview der britischen „Auto Express“.

Wie hoch ist der Schaden wirklich?

Nachdem das aufflog, verpflichtete das Kraftfahrt-Bundesamt VW zu einem Software-Update. Das ließ dann angeblich die Fahrzeuge Abgasnormen einhalten und veränderte laut Fachleuten kaum die Faktoren Verbrauch und Leistung. Ging das auf Kosten des Faktors Haltbarkeit? Eine der vier Variablen müsste ja logischerweise zu Gunsten der anderen zurückstecken, warum sonst hätten die Ingenieure nicht gleich den optimalen Motor auf die Straße gebracht?

Tatsächlich berichten betroffene Fahrer und Werkstätten von zugesetzten Abgasrückführ-Ventilen oder demolierten Turboladern. Sie vermuten: Das Software-Update verringerte zwar Stickoxide, bildete aber mehr Ruß, der Bauteile langfristig schädigte und zu kostspieligen Reparaturen führte. Doch ist der Schaden bloß Verschleiß oder tatsächlich Folge des Software-Updates, also des Betrugs? Und wie schlägt das beim Weiterverkauf zu Buche?

"Motor hat einen guten Ruf."

Zumindest Gebrauchtwagenhändler, die jene Betrugs-Diesel mit viel Kilometer aufkaufen, winken ab: „In den Ländern, wo das Auto hinkommt, wird der Motor für 300, 400 Euro auseinandergenommen, gereinigt und überholt wieder zusammengebaut. Ruß-Reste sind dann egal“, erklärt ein Händler, der nicht genannt werden will.

Tragisch-komisch seine weitere Aussage: „Der gute Ruf des Motors“ zähle vielmehr als seine Betrugs-Historie. „Der fährt locker eine halbe Million Kilometer.“ Wofür die Richter am Bundesgerichtshof den Wert null ansetzten, kann so beim Gebrauchtwagenhändler immerhin noch je nach Gesamtzustand um die 3.000 Euro bringen, weil infolge des Ukraine-Kriegs Neuwagen knapp wurden und somit auch eine Lücke im Gebrauchtwagenmarkt entstand. „Da gibt es keinen Unterschied zu Autos ohne Schummelsoftware. Aber klar: Die Betrugssache wird auch in die Preisgespräche mitreingenommen“, schmunzelt der Händler.

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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