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Ortschaftsratssitzung Büchenbronn be-herrscht von einem Thema

Erschließungskosten zahlen nach 35 Jahren?

Büchenbronner Bürger in Beweisnot im Kampf gegen den Paragrafenreiter

(15.09.2005) jaso. Niemand wollte gerne in seiner Haut stecken: Hinter seinem Rücken eine Gruppe Bürger, denen sein Arbeitgeber mehrere tausend Euro abknöpfen möchte; vor ihm ein Ortschaftsrat, der gewählt wurde, um die Interessen seiner Wähler hochzuhalten. Holger Holzwart war es sichtlich unangenehm, auf der zehnten Sitzung des Ortschaftsrats Büchenbronn am Dienstagabend den Standpunkt der Stadt Pforzheim in Sachen „Beschlussvorlage O 305“ zu vertreten. „Denn ich bin selbst Häuslesbauer.“ Daher wisse er, wie unangenehm Paragraphenreiter auf ihren Amtsschimmeln sein können. Doch als Mitarbeiter des Rechtsamts und somit Angestellter der Allgemeinheit muss er die Anliegen der Stadt vertreten. Die möchte sich in diesem Fall die Option offen halten, Anwohnern, denen sie eine Straße an ihr Haus baut, Erschließungskosten berechnen zu können. Nur dumm, wenn die Häuser schon 60 Jahre alt sind, die Straße schon länger steht und die Anwohner auch noch behaupten, die Erschließungskosten seien bereits gezahlt.

Tatsächlich bewegt die Bürger der Büchenbronner Panoramastraße seit geraumer Zeit die Frage der „Beitragsfähigkeit“ ihrer Straße. Anwohner Jörg Stadelmaier stämmte einen mittlerweile prallgefüllten Aktenordner auf den Sitzungstisch, als er in der Bürgerfragestunde den städtischen Juristen mit Belegen davon überzeugen wollte, dass er und seine Nachbarn sich nicht mehr an neuer Fahrbahn und neuen Gehwegen beteiligen zu hätten. Erschließungskosten seien schon vor 35 Jahren gezahlt worden. Zu dem habe der damalige Gemeinderat des damals noch nicht eingemeindeten Dorfs Büchenbronn eben auch einen Beschluss verabschiedet, dass auf die Panoramastraßenbürger keine Erschließungskosten mehr zu kämen.

Das schienen zwei triftige Argumente im Kampf gegen Holzwart: Erschließungskosten werden nur einmal erhoben und wenn ein gewähltes Gremium etwas innerhalb seiner Kompetenz verabschiedet, ist das doch bindend?

Doch für Holzwart gibt das alles keinen Sinn: Kein einziger Anwohner belege es schwarz auf weiß, dass Erschließungskosten bezahlt worden wären. Und auf welcher Gesetzesgrundlage sollten die Anwohner überhaupt zur Kasse gebeten worden sein? Zur Beantwortung dieser Frage ging Holzwart bis ins Jahr 1868 zurück. Damals wurde das Badische Ortsstraßenrecht eingeführt. Straßen, die schon vorher existierten, werden als historisch bezeichnet und sind nicht erschließungskostenpflichtig. Die Panoramastraße war damals aber noch ein Acker. „Auch das später eingeführte Baugesetzbuch machte die Straße nie beitragspflichtig, da sie weder die erforderliche Mindestbreite von 9 Metern, noch beidseitige Gehwege besaß,“ erklärte Holzwart. Wie also hätte die Gemeinde Erschließungskosten für eine Straße verlangen können, die per lex gar keine war? Bezeichnete der Gemeinderat sie damals deshalb als „historische Straße“ und klammerte sie so aus der Beitragspflicht aus? Klärung darüber hätten die Protokolle der entsprechenden Gemeinderatssitzungen geben können. Doch die betreffenden Jahrgänge 1968/69 sind unauffindbar.

Auf Hausbesitzer könnten noch nach mehreren Jahrzehnten Erschließungskosten zukommen, befürchtete Holzwart am Ende der Sitzung: „Dieses Unglück wird noch auf mehr Pforzheimer Bürger einstürzen. Es wurde zu oft zu erst gebaut, dann erschlossen. Gut 50 Straßen allein in Pforzheim sind in einer ähnlichen Situation wie die Panoramastraße.“ Da der Ortschaftsrat geschlossen gegen eine Aufhebung der Büchenbronner Gemeinderats-Beschlüsse von 1968 und 1969 votierte, muss sich jetzt der Bau- und Liegenschaftsausschuss fragen, ob man an der Panoramastraße baut und wenn, wie man deren Anwohner die Baukosten auferlegen kann."

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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