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Gesichtserkennung am BahnhofVom Flop der Foto-FahndungAn einem Berliner Bahnhof erproben Sicherheitsbehörden derzeit automatische Gesichtserkennung bei Fahrgästen. Das Projekt soll Terror verhindern helfen. Vor gut zehn Jahren lief ein gleiches Projekt in Mainz - und floppte.
(24.08.2017) "Jemandem etwas an der Nasenspitze ansehen" oder "Die Augen sind die Fenster zur Seele": Der Volksmund scheint schon lange zu wissen, was das Gesicht darüber verrät, wes Geistes Kind das Gehirn dahinter ist. Bundesinnenministerium, Bundespolizei und Bundeskriminalamt (BKA) wollen Gesichter zumindest mit Datensätzen abgleichen können. Die Sicherheitsbehörden begründen ihr Vorhaben auch damit, dass mögliche Gefährder vor einem Anschlag erkannt und die Tat vereitelt werden könnte.
Im Berliner Bahnhof Südkreuz läuft seit Anfang August dazu ein Test mit 300 Freiwilligen. Gesichtserkennung dank Überwachungskamera und Computer. Bundesinnenminister Thomas de Maizière begutachtet das Verfahren heute.
Rolltreppe im Fokus
Vielleicht greift er dabei auch auf Erfahrungen aus Mainz zurück. Dort probierte das Bundeskriminalamt bereits 2006 Gesichtserkennung am Hauptbahnhof der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt aus. Drei Unternehmen stellten ihre Systeme zur biometrischen Gesichtserkennung zur Verfügung.
Zur "Spielwiese" der sieben Kameraobjektive wurde die Rolltreppe der Bahnsteigbrücke. Wer sie benutzte, dessen Augenabstand, Form der Wangenknochen oder Kinnkrümmung wurden automatisch mit hinterlegten Fotos verglichen. "Foto-Fahndung" hieß das Projekt.
Wie auch jetzt waren damals nach den geplanten Kofferbombenattentaten von Dortmund und Koblenz Rufe nach mehr Videoüberwachung an Flughäfen und Bahnhöfen laut geworden. Und damit auch der Ruf nach dem Ausreizen technischer Möglichkeiten, Gefährder und Gesuchte frühzeitig ausfindig zu machen.
Wenige Treffer
Doch das Mainzer Foto-Schießen floppte: zu geringe Trefferquote. Nach mehreren Monaten des Scannens und Vergleichens kam der damalige BKA-Präsident Jörg Ziercke im Juli 2007 zum Schluss: "Das Ziel, eine Gefahr zu verhindern, erreiche ich damit nicht."
Nicht mal zwei Drittel der 200 Versuchsteilnehmer, bei denen das System hätte Alarm schlagen müssen, wurden vom System erkannt. Bei schlechtem Licht - wie bei Dämmerung oder nachts - konnten sogar neun von zehn Probanden unbehelligt die Rolltreppe hinunterfahren. Sonnenbrillen störten Software
Zum Scheitern des Feldversuchs trugen neben den Lichtverhältnissen aber auch die Motive bei: Die täglich 22.000 Rolltreppenfahrer schauten nicht immer frontal in die Kameras, trugen Mütze oder Sonnenbrille und verdeckten so Teile des Gesichts. Wie sich der Mensch eben gibt im öffentlichen Raum. Humane Verhaltensweisen ließen technoide Software scheitern.
Das alles entspreche nicht polizeilichen Maßstäben, konstatierte schließlich Ziercke. "Eine solche Erkennungsrate reicht nicht aus, um Festnahmen verantwortlich zu begründen." Er werde deshalb dem Bundesinnenminister - damals Wolfgang Schäuble - die Foto-Fahndung nicht empfehlen.
Die 2006/2007 in Mainz verwendete Software steckte noch in den "Kinderschuhen". Wer eine Sonnenbrille trug oder wessen Hut etwas tiefer ins Gesicht ragte, blieb unerkannt.
Technik weiter, Risiken bleiben
Nun sind zehn Jahre vergangen. Die Technik hat sich entwickelt, Kameras sind hochauflösender, Rechner schneller. Doch die Risiken sind geblieben. Der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, wurde nicht müde, die willenlose Filmerei zu kritisieren - selbst wenn technische Mängel künftig verringert werden könnten: "Besonders kritisch sind Falscherkennungen, die bei einem echten Einsatz unverdächtige Bürger zunächst einem Anfangsverdacht aussetzen, Rechtfertigungszwänge auslösen und weitere Überprüfungen notwendig machen würden." Der Einsatz dürfe auch keinesfalls zu einer Totalüberwachung führen. "So muss sichergestellt werden, dass Überwachungskameras nicht mit digitalisierten Passfotos verknüpft werden, die im Pass- und Personalausweisregister gespeichert werden."
Gesichtserkennung versus Grundrecht
Nun, zum Start des Tests am Berliner Südkreuz, klingen die Mahnungen genau wie damals: "Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern an Bahnhöfen gescannt werden, dann greift der Staat schwerwiegend in Grundrechte ein", kritisiert der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg.
Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk verweist auf das "enorme Missbrauchsrisiko". Das verfassungsrechtlich verbriefte Recht, sich unbeobachtet und anonym in der Öffentlichkeit zu bewegen, drohe ausgehöhlt zu werden.
Foto-Fahndung und die Frage der Haltung
Kritik von Datenschützern, aber auch die Unzulänglichkeiten des Mainzer Feldversuchs zeigen: Gesichtserkennung im öffentlichen Raum hat noch viel zu lernen. Irgendwann dürften sich Kameraobjektiv und Erkennungssoftware Fachleuten zufolge die nächsten Lernfelder suchen. Denn, wie der britische Schauspieler Alec Guiness gesagt haben soll: "Gang und Haltung verraten mehr als das Gesicht."
http://www.tagesschau.de/inland/gesichtserkennung-127.html
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Letzte Aktualisierung: 9.10.2024 |
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