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Leiter eines Baumarkts bediente sich an Waren im Wert von 200.000 Mark

Steuerhinterziehung lag in der Luft

Der Angeklagte ist in Beweisnot und belastet das gesamte Unternehmen

(1999) Maulbronn (jaso). Aussage gegen Aussage stand gestern bei einer Verhandlung im Amtsgericht Maulbronn. Der ehemalige Leiter eines Baumarktes in Mühlacker saß auf der Anklagebank. Der Vorwurf: Er habe während seiner Anstellung Waren des Hauses im Wert von über 200.000 Mark "entnommen." Seine Rechtfertigung: Der Geschäftsführer habe ihm die branchen-üblichen Erfolgsprämien zugesagt und in Höhe der entsprechenden Summe dürfte sich der heute 38-jährige an den Regalen bedienen.

Doch der Angeklagte kam jetzt in Beweisnot, denn wie alle anderen innerbetrieblichen Vorgänge - keiner der als Zeugen geladenen Angestellten verfügte über einen Arbeitsvertrag - war auch die Prämienregelung eine mündliche Absprache. "Bei uns ist ein Mann noch ein Wort" soll sein Arbeitgeber gesagt haben. Der gelernte Kaufmann verließ sich darauf, ohne jegliche Absicherung, und so mußte der Staatsanwalt in der Anklageschrift eine Liste mit 101 für private Zwecke entwendeten Gegenständen aufzählen. Von Elektromaschinen bis zur kompletten Küchen- und Badeinrichtung reichte der Warenkorb. "Das war ein ganz normaler Vorgang," beteuerte der Angeklagte, "der Marktleiter und sein Stellvertreter konnten entscheiden, ob die Prämie in Bar oder Naturalien eingelöst werden sollte."

Vom Anfang seiner Anstellung an sei dies festgelegt gewesen. Und es waren auch von Anfang an hohe Prämien. Bis zu 36000 Mark im Jahr. Doch vorerst habe er die Prämien gehäuft. Auf mehr als eine viertel Million belief sich die Gesamtsumme und als der Umbau des elterlichen Hauses anstand, "bezog" er die benötigten Sachwerte. "Alles wurde offiziell durch Kollegen notiert und die Belege in fünffacher Ausfertigung in einem Ordner abgeheftet." Auf die Frage von Strafrichter Ohnesorge, wo dieser Ordner verblieben wäre, sackte der Angeklagte ein wenig in sich zusammen. "Der ist eben nicht mehr auffindbar," gestand er ein.

Klärung, ob dieser Ordner je bestanden habe, erhoffte sich das Schöffengericht von der Zeugenbefragung. 14 Angestellt waren geladen und meist widersprachen sie sich in ihren Aussagen. Doch was bei der Befragung an den Tag kam, überraschte trotzdem. Prämien in Sachwerten auszubezahlen, sei teilweise üblich gewesen und der Buchhaltung nicht sonderlich mitgeteilt worden. Das jene Produkte bei der Inventur fehlten, wurde dem "Schwund" zugeschrieben. "Aber eine Küche kann doch nicht wie Schrauben gestohlen werden?" fragte der Richter. "Die Inventur wurde sowieso immer beeinflußt," kam als Erklärung. Und schließlich lag im Gerichtssaal auch der Vorwurf der Steuerunterschlagung in der Luft, als der Geschäftsführer in den Zeugenstand gerufen wurde. Nachdem er anfangs Prämien in Sachwerten als "von mir nie geduldet" bezeichnete, räumte er später ein, in einem Jahr Waren als Prämie an Angestellte herausgegeben zu haben. Also ohne deren Versteuerung zu berücksichtigen. Die Forderungen des Angeklagten wies er zurück. Am Freitag in zwei Wochen wird die Verhandlung fortgesetzt.

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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