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Betriebsverfassungsgesetz wird novelliert

Beschäftigte sind Kaptital der Firmen

DGB und IG Metall hoffen auf Modernisierung

(01.05.1999) jaso. In nächster Zeit kommt die Bundesregierung ihrer Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998 nach und veröffentlicht die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes, das den rechtlichen Schutz der Betriebsräte gewährleistet. Über die beabsichtigten Änderungen und Vorstellungen der Gewerkschaften informierten gestern DGB-Kreisvorsitzender Jürgen Schroth, der Erste Bevollmächtigte der IG-Metall, Martin Kunzmann und Betriebsräte verschiedener Unternehmen bei einem Pressegespräch.

"Der Aufschrei wird groß sein", sieht Schroth die Reaktion bei den Arbeitgebern voraus. "Uns geht es um mehr Demokratie und mehr Dialog, um ein neues, grundlegendes Reformwerk. Betriebsräte sollen darin nicht mehr oder weniger Einfluss als bisher erhalten". Vielmehr erhofft man sich eine Modernisierung der über 40 Jahre alten Gesetzgebung: "Damals gab es keine Arbeitslosen oder die heutigen Betriebsstrukturen. Der Betriebsrat fungiert heute als Sozialarbeiter, Ökonom, Jurist und Informatiker".

Daher fordern die Genossen konkret für einen Betriebsrat eine ganze Freistellung ab 200, eine halbe ab 100 Beschäftigten, um auch in kleineren Betrieben dem höheren Arbeitsaufwand gerecht zu werden. Des weiteren soll es keinen Unterschied mehr zwischen "Arbeitern" und "Angestellten" hinsichtlich des Wahlmodus geben und Gruppen- und Telearbeit, also das Arbeiten für den Betrieb zu Hause, weiter unterstützt werden.

Zudem sollten Mitarbeiter von Fremdfirmen, die Produktionsbereiche des Hauptunternehmens übernehmen, in dessen betriebsrätliche Betreuung aufgenommen werden. "Viele der Mitarbeiter von Fremdfirmen wenden sich an uns, um zu erfahren, was für Möglichkeiten sie überhaupt haben", bemängelt Dieter Kiesling, einer von fünf freigestellten Betriebsräten bei "Behr", das schlechte Engagement anderer Unternehmen. "Für soziale Unsicherheit sorgt auch die große Zahl unbefristeter Arbeitsverträge. Die Leute können ihre Zukunft nicht planen."

Derweil "sind gerade die Beschäftigten das Kaptital der Firmen", schüttelte Kunzmann den Kopf über das Verhalten der Unternehmen gegenüber ihren "Knechten". "Es fehlt oft an sozialem Gewissen". So drohten Arbeitgeber allein schon zur ersten Wahl eines Betriebsrats mit Schließung des Unternehmens (was in einem Fall auch in die Tat umgesetzt wurde). Oder erpressten Arbeitgeber zum Abschluss eines schlechteren Arbeitsvertrages mit der Drohung, sie fänden sich im nächsten Stellenabbau wieder.

Doch diese Umstände wird das neuen Betriebsverfassungsgesetz nicht ändern. "Aber in wirtschaftlich besserer Lage werden sich die Arbeitnehmer erinnern". Und zur Konkurrenz gehen, hofft Kunzmann.

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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