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E-Mobilität

Wallbox-Förderung unter Strom

Die Förderung privater Ladestationen für E-Autos hat einen Ansturm ausgelöst: Gleich zum Start war der Server der KfW komplett überlastet. Und das ist nicht die einzige Hürde auf dem Weg zur eigenen Wallbox.

(25.11.2020) Wer sich als einer der Ersten die staatliche Förderung einer privaten Ladestation, einer sogenannten Wallbox, sichern wollte, musste am Dienstag, dem ersten Tag der Antragsstellung, starke Nerven mitbringen: Die Internetseite, die das staatliche Förderprogramm abwickelt – das Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – fiel zeitweise aus.

Wer sich dennoch einloggen konnte, war nicht sicher, die verschiedenen Schritte des Antrags bis zum Ende gehen und „Antrag absenden“ klicken zu können: Immer wieder gab es Fehlermeldungen, Wartezeiten oder der Antragsprozess mit Eingabe verschiedener Angaben zu Antragsteller und Förderobjekt musste von vorne begonnen werden – falls sich Antragssteller dann überhaupt wieder einloggen konnten. Zeitweise war das Portal gar nicht erreichbar.

Was genau zu den Ausfällen der Internetseite führte, sei bisher noch nicht klar, teilte ein Sprecher der KfW mit. Aber die Vermutung liege nahe, dass es mit dem hohem Interesse an der Förderung zusammenhängt: „Das Aufkommen an Anfragen auf die Internetseite und den Prozess zur Antragsstellung liegen weit über unseren Erwartungen.“

Trotz der IT-Probleme schafften es laut Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mehr als 16.000 Anträge durch die Prozedur. „Das gab es so noch nie“, gab sich Scheuer stolz. „Das zeigt: Wir liegen goldrichtig mit unserer Förderung. Mit den richtigen Anreizen schaffen wir es, dass die Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen.“

Förderprogramm mit hohem Anreiz

Jene Anreize scheinen sich tatsächlich herumgesprochen zu haben: Mit einem Zuschuss von 900 Euro werden der Kauf und die Installation der Wallbox unterstützt. Ein Modell, das den Anforderungen des Programms entspricht, kann je nach Ausstattung schon für 500 Euro zu haben sein; je nach Gegebenheiten am zukünftigen Standort der Ladestation sind vielleicht nur geringe Installationskosten durch einen Fachbetrieb notwendig. Damit kann das Verhältnis zwischen Förderung und Kosten deutlich günstiger ausfallen als bei vielen anderen Förderprogrammen der KfW.

Keine aufgemotzte Steckdose

Doch eine Kostenkalkulation und Beratung durch Fachleute bleibt wichtig. Denn die Wallbox ist mehr als eine aufgemotzte Steckdose: elf Kilowatt Leistung - nicht mehr, nicht weniger - darf sie aufweisen. Dieser Leistungsbedarf kann vor Herausforderungen stellen: Zwar haben viele Haushalte bereits ähnlich große Stromverbraucher wie einen Durchlauferhitzer. Der zieht aber nur kurzzeitig Strom, eine Wallbox hingegen die ganze Nacht.

„60 bis 80 Prozent der elektrischen Anlagen in Privathäusern sind nicht auf so etwas ausgelegt“, erklärt Stefan Petri, Referent Technik des Fachverbands Elektro- und Informationstechnik Hessen/Rheinland-Pfalz. Zur Orientierung nimmt Petri das Alter der Immobilie: Besitzt sie beispielsweise eine mehr als 30 Jahre alte elektrische Anlage, sei davon auszugehen, dass Modernisierungsmaßnahmen für stromtragfähige Leitungen oder der Austausch eines Wechsel- durch einen Drehstromzähler nötig werden.

Hinzu kommt meistens auch eine Netzwerkverbindung, damit die „intelligente“ Wallbox ihr Wissen auch dem Netzbetreiber weitergeben kann. Möchte die Kundschaft auch einen eigenen Zähler für die Wallbox, um etwa vergünstigten Strom für E-Mobilität abrechnen zu dürfen, sind die 900 Euro Förderung schnell aufgefressen.

Keine volle Verbraucherfreiheit

„Der Teufel steckt im Detail“, sagt Hans Weinreuter von der Verbraucherzentrale. Als Fachbereichsleiter Energie/Bauen berät er Verbrauchern zur Wallbox und findet die Förderung im Grundsatz richtig. Er kann sich auch vorstellen, dass sie ökologischeren Verkehr voran bringt. Er sieht aber auch drei Einschränkungen in der Verbraucherfreiheit: „Die Ladeleistung bestimmt die Ladedauer. Wer gern eine 22-Kilowatt-Wallbox hätte, damit sein Auto einfach schneller geladen ist, erhält keine Förderung.“

Zweitens sieht die Förderung vor, dass nur Ökostrom durch die Wallbox fließt. Entscheidend ist das frühestmögliche Kündigungsdatum des bestehenden Stromliefervertrags. Wurde bisher kein Ökostrom bezogen und läuft der bisherige Vertrag noch zur Wallbox-Inbetriebnahme, reicht es immerhin, den nachfolgenden Ökostrom-Liefervertrag einzureichen. Weinreuter fehlt hier ein Detail: „Ökostrom ist nicht gleich Ökostrom. Viele Anbieter verkaufen ihn auch aus abgeschriebenen Wasserwerken, verkaufen so ihren bisherigen Strommix teurer, er ist aber nicht öko-zertifiziert.“ Und drittens werden die Installationsbetriebe erfahrungsgemäß die Förderung einpreisen, ist sich Weinreuter sicher.

200 Millionen Euro Fördergeld, also rund 220.000 Wallboxen fördert der Bund. Jede zehnte davon ist rechnerisch nun schon beantragt worden, weil unter den 16.000 Anträgen bisher auch viele mit mehreren Ladestationen waren – das Förderprogramm richtet sich auch an Eigentümergemeinschaften oder Vermieter. Der Ansturm auf die Wallbox-Förderung und auf die KfW-Internetseite wird sich naturgemäß auch bei den Fachbetrieben fortsetzen. Und die meldeten schon vor Beginn des Förderprogramms volle Auftragsbücher. Die Wallbox hängt in vielen Fällen somit allerfrühestens im März, oft erst im Sommer nächsten Jahres. Immerhin: Wer sich jetzt eine Förderung sichert, hat bis August 2021 Zeit, die Wallbox in Betrieb zu nehmen.

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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