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Fünf Jahre Cannabis auf Rezept

Falsche Blüten

Vor fünf Jahren machte der Bundestag den Weg frei für Cannabis auf Rezept. Gesundheitssystem und Behörden waren darauf aber noch nicht vorbereitet. Und sie scheinen es auch fünf Jahre später nicht.

(19.01.2022) „Es gibt weltweit kein zweites Molekül, dass gleichzeitig schmerzstillend, Übelkeit hemmend, Appetit steigernd, Muskel entspannend, aufheiternd, schlaffördernd, entzündungshemmend, Bronchien erweiternd wirkt.“ Wenn Franjo Grotenhermen von Cannabis und seinem Wirkstoff THC spricht, klingt es, als könnten Teile der Pharmaindustrie einpacken. Er ist Arzt und Geschäftsführer sowohl der deutschen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) als auch der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (IACM). „THC ist das Molekül mit dem breitesten pharmakologischen Spektrum. Mit Abstand!“

Seit nunmehr fünf Jahren darf er es legal auf Rezept verschreiben und die Krankenkasse muss zahlen. Der Bundestag gab am 19. Januar 2017 medizinisches Marihuana in Form von Cannabis auf Rezept frei. Ärzte können es schwer kranken Menschen verschreiben, vorausgesetzt, kein anderes Medikament hilft. „Wir schaffen einen wichtigen Schritt, um die Versorgung schwer kranker Patientinnen und Patienten zu verbessern“, sagte Ingrid Fischbach, CDU, damals parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, vor dem Bundestag. „Wir wollen ihr Leid lindern.“

Diese Linderung sollten vor allem chronische Schmerzpatienten erfahren. Multiple Sklerose, Folgeerscheinungen von Diabetes mellitus oder die chronische Darmentzündung Morbus Crohn beispielsweise, aber auch Angst- und Schlafstörungen lassen sich damit behandeln. Ärzte prüfen dabei auch die Vorerkrankungen. Denn Cannabis kann beispielsweise Psychosen verstärken.

Zudem muss die Aussicht bestehen, dass sich der Krankheitsverlauf verbessert und schwerwiegende Symptome allein durch medizinisches Cannabis gelindert werden und dass dies keine herkömmliche Alternative leisten kann. Ein Teil der Patienten sei tatsächlich mit Standardmedikamenten nicht ausreichend behandelbar, profitiere aber sehr gut von Cannabis, erklärt Grotenhermen. „Wir haben ohne Cannabis bei vielen Erkrankungen eine große therapeutische Lücke.“ THC schließe sie.

Trotzdem scheint Cannabis bei Krankenkassen nicht wohlgelitten: Die Kosten für Cannabisblüten sind hoch, da sie nach der Arzneimittelpreisverordnung wie Rezepturarzneimittel behandelt werden. Die Preise liegen dadurch deutlich über denen anderer Länder, mehr als dreimal so hoch wie etwa in den Niederlanden.

Laut GKV-Arzneimittel-Schnellinformation für Deutschland schafften cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel und Zubereitungen allein im ersten Quartal vergangenen Jahres einen Brutto-Umsatz in Höhe von 44 Millionen Euro. Ärzte verordneten in diesem Zeitraum mehr als 90.000 mal Cannabis auf Rezept. Dies führt zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Krankenkassen. Oftmals lehnen sie die Kostenübernahme ab, wie Grotenhermen berichtet: „Kürzlich hat eine AOK verlangt, dass Studien zu einer Erkrankung derart vorliegen müssten, dass sie eine Zulassung für diese Indikation rechtfertigen würden, bevor sie die Kosten übernehmen würde.“

Doch wie diesen Wunsch erfüllen? „Bei normalen Medikamenten werden bei drei, vier Indikationen klinische Prüfungen durchgeführt und dann würde es zugelassen werden. Cannabis ist aber bei 100, 200 Indikationen wie Migräne, chronische Entzündung des Dickdarms, Muskelspastik oder ADHS wirksam. Dann müsste man entsprechend viele große klinische Studien anfertigen, nur um eine zulassungsähnliche Situation zu haben. Dafür reichen die nächsten 20 Jahre nicht“, ist sich Grotenhermen sicher. „Obwohl alle Seiten klinische Studien fordern, wurde in Deutschland und den meisten anderen Ländern aus öffentlichen Fördermitteln für klinische Forschung keine einzige Studie gefördert und bisher ist da keine Trendwende in Sicht.“

Dass verlässliche Studien über den Cannabis-Einsatz in der Schmerzmedizin fehlen, führen auch große Teile der Ärzteschaft an, wenn sie nach Wirksamkeit von Cannabis gefragt werden. Zu viele Studien erfüllten wissenschaftliche Standards zu ungenügend. Die Studien, die fundiert seien, lassen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit von Cannabis als Schmerzmedikament aufkommen. Ärzte wie Dominik Irnich begrüßen Cannabis auf Rezept grundsätzlich. Als Leiter der Schmerzambulanz am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München warnt er aber davor, die Wirkung von Cannabis zu überschätzen. „Es hilft nicht jedem Patienten und chronischer Schmerz lässt sich auch nicht einfach abstellen. Hier werden die Ergebnisse ein bisschen schöngeredet, vielleicht weil eine ganze Armada von Herstellern schon bereitsteht. Da geht es auch um sehr viel Geld.“

Als Cannabis auf Rezept möglich wurde, schmälerte die Marktsituation die Freude bei vielen Patienten: Lieferengpässe bremsten die Hoffnung auf schnelle Schmerzlinderung aus. Heute ist der Markt besser organisiert mit etwa 150 verschiedenen Sorten und 60 verschiedenen Extrakten aus der Hanfpflanze. Noch immer müssen Cannabismedikamente nach Deutschland importiert werden.

Der Markt könnte sich wieder verändern: Die Ampel-Koalition will eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einführen, heißt es im Koalitionsvertrag. Bleibt dann weniger medizinisches Cannabis übrig? Schließlich ist es ein Naturprodukt: Cannabis-Blüten lassen sich schwer als standardisierte Produkte herstellen.

Bauernpräsident Joachim Rukwied sagt, dass angesichts der erwarteten Cannabis-Legalisierung sich bereits viele Bauern damit beschäftigten: „Der Hanfanbau ist unter deutschen Ackerbauern ein hippes Thema. Es wird viel darüber diskutiert. Der eine oder andere hat sich schon eingelesen, wie das funktionieren kann mit dem Hanf.“

Von einer generellen Legalisierung könnten die Patienten, je nach Ausgestaltung des Gesetzes, profitieren, glaubt Grotenhermen. Er hege aber auch die Befürchtung, dass die Anliegen „dieser doch kleinen Wählergruppe“ vergessen werden: „Bei einer generellen Legalisierung entfielen die Arztsuche und die Arztkosten. Es bleiben aber die Kosten für die Cannabisprodukte.“ Eine finanzielle Herausforderung bedeute das oftmals, da Cannabis-Patienten nach seiner Erfahrung häufig arbeitsunfähig sind und von Hartz IV leben.

Hier Abhilfe schaffen könnte einerseits eine generelle Verpflichtung der Krankenkassen für eine Kostenübernahme oder die Legalisierung des Eigenanbaus für den persönlichen Bedarf durch Patienten oder deren Betreuer. „So wie das in einigen anderen Ländern bereits heute der Fall ist.“

Falsche Blüten treibt das Cannabis-Rezept-Gesetz von 2017 übrigens auch bei mancher Behörde: „Alle meine Patienten, die bei einer bestimmten Stelle die Medizinisch-Psychologische Untersuchung MPU gemacht haben, sind durchgefallen. Sie haben alle ihren Führerschein verloren, obwohl sie sich völlig normal verhalten haben, während bei anderen Prüfstellen alle durchgekommen sind. Es gibt noch viel Willkür.“ Derweil erlaubt das Straßenverkehrsgesetz THC im Blut, wenn es „aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels“ stammt.

Franjo Grotenhermen fordert auch deshalb die Entkriminalisierung von Cannabis-Patienten mit ärztlicher Bescheinigung – endlich, fünf Jahre nach der Legalisierung von Cannabis auf Rezept.

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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