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42 jähriger wegen räuberischer Erpressung vor Gericht

Erst die Spitze des Messers am Hals machte Kassiererin Angst

Nach Kinderheim und Gefängnis kam das Ende der Beziehung

(14.01.2003) jaso. Gut ein Jahr war er ein fast ganz normaler Kunde. Fast: Ab und zu lief er nüchtern durch die Ladentür; öfters hatte er eher Schwierigkeiten, sie geradewegs zu treffen. Zwei bis drei Mal täglich kam er so in die Drogerie in der Westlichen und kaufte sich jedesmal ein kleines Dreierpack mit Kräuterschnapsfläschchen. Die Dame an der Kasse half bereitwillig, wenn die Motorik es nicht mehr zuließ, die richtigen der kleinen Münzen aus dem Geldbeutel zu klamüsern. "Sie war die beste Kassiererin in ganz Pforzheim, weil sie mir auch Alkohol verkaufte, wenn ich alkoholisiert war." Trotz dieser gegenseitigen Zuneigung hielt er ihr eines Tages ein Küchenmesser an den Hals und rief alkoholisiert "Überfall".

2,8 bis drei Promille sollen zur Tatzeit in seinem Blut zirkuliert haben. Gestern musste sich der 42 jährige Mann wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung vor dem Gericht verantworten. Denn sein Ansinnen, die 85 Cent für die Schnäpse sparen zu können oder Geld für mehr Getränke zu stehlen, scheiterte an der Kassiererin. Sie machte zunächst gar keine Anstalten, sich der Gewalt des Angeklagten zu beugen: "'Spinnst Du oder was?' habe ich gesagt und dann das Messer mit der Hand weggedrückt." Doch dann drückt er die Spitze des Messers an ihren Hals. "Da habe ich in seine Augen gesehen und um Hilfe gerufen." Drei Kunden stürtzten sich auf ihn und überwältigten den Angeklagten, der dann zwar flüchten konnte, schließlich aber doch noch von der Polizei gefasst wurde. Die Kassiererin war sich die ersten Minuten nach der Tat der Gefahr, in der sie schwebte, nicht bewusst. "Erst nach etwa einer halben Stunde ist mir schlecht geworden. Zwei, drei Wochen konnte ich nicht schlafen." Nach einer Woche fing sie aber wieder an, an der Kasse zu arbeiten.

Ausschlaggebend für diesen Gewaltakt war nach Angaben des Angeklagten die Trennung von seiner damaligen Lebensgefährtin. Sie bot mit ihrer Familie das erste Mal Geborgenheit im Leben des Angeklagten - nach entbehrungsreicher Kindheit in einem Heim für Schwererziehbare und völlig abgebrochenem Kontakt zu seiner eigenen Familie. "Die acht Jahre Beziehung waren die schönste Zeit meines Lebens." Das machte sich auch im Vorstrafenregister des Angeklagten bemerkbar: Bis zur Zeit der Beziehung hatte er die meisten seiner 21 Straftaten begangen und mehr Zeit in Haft als in Freiheit verbracht. Im Verhältnis dazu war er liiert fast rechtschaffen.

Die Tat tue ihm Leid, auch wenn er sich an nichts mehr erinnere: Seine Schmerztabletten hätten wohl in Verbindung mit dem Alkohol zu einem ,Filmriss' geführt. Er könne sich an nichts mehr erinnern. Diese Amnesie hätte das Gericht auch zum Gradmesser der Schuldfähigkeit des Angeklagten machen können. Doch der psychologische Gutachter riet davon ab: "Abgesehen davon, dass es keine medizinischen Mittel gibt, Amnesie nachweisen zu können, könnte dieser Gedächtnisverlust kein Beweis sein für die Einsicht- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Zeit der Tat. Auch die Verbindung von Schmerzmitteln und Alkohol können die Zurechnungsfähigkeit nicht beeinträchtigen." Die Trunkenheit könne in desem Fall also nicht schuldmindernd eingesetzt werden, so die Ansicht des Psychologen.

Drei Jahre Haft sprach das Gericht unter Vorsitz von Richter Wolfgang Schafftrath schließlich gegen den Angeklagten aus. Nur die schlechte Vorbereitung der Tat, die zu ihrem Misslingen geführt hatte, rechnete das Gericht strafmindernd an."

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Letzte Aktualisierung: 28.3.2024

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